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Peter Oswald
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----- Original Message -----
Sent: Friday, March 20, 2009 6:52 AM
Subject: Re: Fw: WG: Externe Internetanfrage an die Finanzdirektion
Sehr geehrte Frau Regierungsrat Gut
Ich
habe Ihnen Fragen gestellt und Sie haben diese an Ihren Juristen im Steueramt,
Herrn Betschart, weitergeleitet. Nachdem die schriftliche Antwort nicht viel
ausgesagt hat, hat sich Herr Betschart für ein stündiges Telefongespræch zur
Verfügung gestellt. Besten Dank!
Das
Resultat des Gespræchs:
-
Die Schweiz macht absichtlich unklare
Doppelbesteuerungsabkommen mit andern Staaten, um die Abkommen nachher
entgegen dem Sinn, aber zu Gunsten der Schweiz auszulegen. Konkret: Die
Schweiz macht mit Norwegen ein Abkommen, das die Versteuerung des Einkommens
und des Vermøgen regeln soll. Nachher beschliesst das schweizerische
Bundesgericht, dass das Abkommen nur für positive Vermøgen gilt – negative
Vermøgen werden immer zu Gunsten der Schweiz behandelt. Zur Løsung des so
entstandenen Problems læsst die Schweiz 2 Møglichkeiten offen: entweder
verzichtet der Vertragsstaat (Norwegen) auf die ihm zustehenden Steuern oder
der Steuerzahler versteuert trotz dem Doppelbesteuerungsabkommen sein
Vermøgen in beiden Staaten.
-
Im kantonalen Zürcher Steueramt hat es offenbar weder
Menschen noch Vernunft, sondern nur (zum Teil unsinnige) Paragraphen.
Konkret: Das Steueramt ist fæhig, für eine Steuereinnahme von ca. Fr. 50.-
einen administrativen Aufwand von mind. Fr. 500.- zu betreiben. Daneben
verlangt es von der betroffenen Gemeinde und dem andern Staat (Norwegen)
zusætzlich einen relativ mehrfachen Aufwand, um dem Kanton die Einnahme von
Fr. 50.- zu sichern. Nicht genug damit: Der Steuerzahler muss in Norwegen
die im Ausland bezahlte Steuer auf der Steuererklærung nachweisen, um sie
laut Doppelbesteuerungsabkommen abziehen zu kønnen. Das kantonale Steueramt
verzøgert absichtlich die Veranlagung, auch wenn die Daten sehr früh zur
Verfügung stehen und die Sache sehr einfach ist, um dem norwegischen Staat
nochmals einen grossen Aufwand für praktisch nichts aufzuzwingen. Aber auch
damit noch nicht genug: Norwegen schliesst alle Veranlagungen im Oktober des
folgenden Jahres ab, was logisch ist. Das kantonale Steueramt ist fæhig,
seine Veranlagung absichtlich auch noch weit über diesen Termin hinaus zu
verzøgern, um dem norwegischen Staat mit der nachtræglichen Neuberechnung
nochmals zusætzliche Kosten aufzuerlegen. Dies alles wegen ca. Fr. 50.-, die
mind. Zum Teil auch noch widerrechtlich (s. oben) vom Kanton verlangt werden.
Das ganze Prozedere und die Schikanen geschehen auch bei einer
Steuerforderung von ca. Fr. 20.-, wie die Zukunft weisen wird.
-
Die schweizerischen Behørden sind berechtigt, die
Enteignung des Vermøgens von einem rechtschaffenen Einwohner zu forden, zu
førdern und zu belohnen, besonders, wenn mit dem Vermøgen Korruptionsgelder
in Millionenhøhe auf Kosten sozial Schwacher (im konkreten Fall:
Rollstuhlfahrer) erwirtschaftet werden kønnen. Der Bestohlene hat nicht
einmal das Recht, eine Begründung zu erfahren.
-
Die schweizerischen Behørden sind berechtigt, einen
Schweizerbürger mit Beschlagnahmung, Vernichtung und Verweigerung von
Personalpapieren zum Verlassen der Schweiz zu zwingen. Der Ausgewiesene hat
kein Recht auf Begründung.
-
Schweizerische Steuerbehørden sind berechtigt,
Steuerunterlagen absichtlich an fremde Adressen statt an den Steuerzahler zu
schicken, um diese verschwinden zu lassen und eine berechtigte Einsprache zu
verhindern. Der Steuerzahler hat kein Recht auf Begründung.
Folgerung: Die Schweiz ist und bleibt ein Verbrecherstaat. Eigentlich schade
um die sehr vielen ehrlichen Einwohner in der Schweiz. Schade um die
erstklassige schweizerische Industrie und Forschung, die der Schweiz auch ohne
Verbrechertum einen guten Wohlstand ermøglichen würden.
Erkenntnis aus einer früheren Abklærung: Die Schweiz sieht sich als berechtigt,
einem Menschen die Schweizer Staatsbürgerschaft aufzuzwingen, auch wenn dieser
damit riskiert, in einem ehrlichen Staat wegen Mitgliedschaft zu einer
Verbrecherorganisation bestraft zu werden.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Oswald
Kopien an verschiedene Adressen
Personenfreizügigkeit: JA -- Damit Schweizer
Flüchtlinge und Schweizer Asylanten nicht nocheinmal flüchten müssen
Peter Oswald Tel. +47 74
83 02 00
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----- Original Message -----
Sent: Wednesday, February 11, 2009 3:52 PM
Subject: WG: Fw: WG: Externe Internetanfrage an die Finanzdirektion
Sehr geehrter Herr Oswald
Wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 6. Februar 2009 wegen der Steuerrechnungen
der Gemeinden Bonstetten und Hedingen und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Mail
zur direkten Antwort an das kantonale Steueramt Zürich weitergeleitet
haben. Dieses wird Ihre Vorbringen prüfen und Ihnen spätestens bis Ende dieses
Monats eine Antwort zukommen lassen.
Freundliche Grüsse
Dr. Ursula Gut-Winterberger
Finanzdirektion
Walcheplatz 1
8090 Zürich
Tel. 043 259 33 01
Fax 043 259 51 50
----- Weitergeleitet von George Schneider/GS/FD/ZHKT am 09.02.2009 08:38 -----
p@peos.no
06.02.2009 20:54
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An
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Heinrich.Hummel@fdgs.zh.ch
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Kopie
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Thema
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Externe Internetanfrage an die
Finanzdirektion |
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Thema = Finanzdirektorin
Frage = An Frau Regierungsrat Frau Gut
Guten Tag Frau Gut
Ihr habt mich nun 10 Jahre gequælt und ich will endlich wissen warum. Geben
Sie mir bitte noch heute an, wann ich mit Ihrer Antwort rechnen kann und
schieben Sie nicht wieder weiter!
In 10 Jahren haben Sie mit Bonstetten und Hedingen zusammen nur zu hohe
Steuerrechnugen geschickt. Einsprachen wurden nicht beantwortet oder mit
Drohung der Bevormundung oder verschicken meiner Steuerunterlagen an
irgendwelche fremde Personen verunmøglicht.
Dabei bin ich bei Ihnen gar nicht steuerpflichtig: Laut norwegischem
Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Norwegen ( http://www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.672.959.81.de.pdf
) Art. 22 und 23 bin ich grundsætzlich verpflichtet, meine kleine Wohnung in
Bonstetten in Norwegen zu versteuern. Ich kann freiwillig die Wohnung
zusætzlich in der Schweiz versteuern und den in der Schweiz bezahlten Betrag
auf der norwegischen Steuererklærung abziehen, sofern ich die Rechnung aus der
Schweiz rechtzeitig erhalte, wozu mir Ihr Amt nicht Hand bietet. Ich habe
Ihrem Amt mehrmals angeboten, direkt via Internet meine Angaben beim
norwegischen Steueramt einzusehen, unter der Bedingung, dass auch Sie dem
norwegischen Steueramt Einsicht anbieten. Ausserdem würde sich die
komplizierte Abrechnerei Schweiz - Norwegen bei dem kleinen Betrag nie lohnen.
Statt einer konkreten Antwort habe ich nur Drohungen und Erpressungen erhalten.
Sie werden wohl auch verstehen, dass ich keine Lust habe, wenn's auch noch so
wenig ist, den Staat, der mir Asyl gewæhrt zugunsten des Staates, der mich
vølkerrechtswidrig hinausgeschmissen hat, zu betrügen. Ihre Angestellten haben
sich auch an internationale Vertræge der Schweiz zu halten.
Ihre Angestellten weigern sich wiederholt, meine Steuerunterlagen vertraulich
zu behandeln, auch wenn ich sie darum bitte.
Ihr neuester "Gag" ist nun, dass Sie von mir verlangen, dass ich die Wohnung
in der Schweiz und die dazugehørige Hypothekarschuld in Norwegen versteure.
Wie kann ich erreichen, dass Ihre Angestellten internationale Vereinbarungen
und Steuerrechte anderer Staaten respektieren?
Wie kann ich erreichen, dass ich sinnvolle und vernünftige Steuerrecnungen zur
rechten Zeit erhalte?
Wie kann ich erreichen, dass die von mir gegebenen Daten vertraulich behandelt
werden?
Wie kann ich erreichen, dass Einsprachen beantwortet werden?
Wie kann ich erreichen, dass Bonstetten nicht ins Steuerverfahren einbezogen
wird, solange untenstehende Fragen nicht beantwortet sind?
Geben Sie mir bitte an, wie ich sicher zu wahrheitsgetreuen Antworten
untenstehender Fragen an die Gemeindebehørden von Bonstetten komme. Ich warte
nun schon bis zu 10 Jahre auf Antworten. Da mir mit Hilfe der Behørden mein
Vermøgen weggenommen wurde und ich mittellos und gesundheitlich geschwæcht aus
dem sog. "Heimatstaat" hinausgeschmissen wurde, habe ich kein Geld, um mir in
der Schweiz Recht zu kaufen (einzige Funktion des angeblichen "Rechtsstaates"
Schweiz.).
Sehr geehrte Frau Gut, ich erwarte eine persønliche Antwort von Ihnen und
danke Ihnen dafür.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Oswald
PS: Genaueres ist auf http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm
Fragen an Bonstetten:
In diesem Frühjahr haben Sie eine provisorische Steuerrechnung 2008 geschickt.
Sie haben behauptet, die Rechnung sei aufgrund der letzten Steurrechnung
erstellt, jedoch nicht nachvollziehbare Fantasiezahlen in dreifacher Høhe
eingesetzt. Warum haben Sie nicht einfach die Steuerrechnung 2005 als
Grundlage genommen?
Warum haben Sie nicht auf meine Mitteilung, dass die Rechnung falsch ist,
reagiert??
Warum haben Sie 2006 und 2007 meine Steuerunterlagen an irgendwelche fremde
Personen geschickt, um sie so verschwinden zu lassen? Dies, trotzdem ich bei
der Ausweisung aus der Schweiz extra für Steuerzwecke eine Adresse in der
Schweiz eingerichtet und Sie darüber informiert hatte. Die MWSt hat mir
unterdessen schriftlich bestætigt, dass diese Adresse immer funktioniert hat.
Mangels Steuerunterlagen hatte ich damals Formulare im Internet geholt und
Ihnen zugeschickt, als ich aber gemerkt hatte, dass Sie absichtlich meine
Unterlagen ins leere schickten, habe ich Sie darüber informiert, dass ich
zukünftig in Norwegen versteure. Warum haben Sie darauf nicht reagiert?
Wenig spæter habe ich die gleiche Mitteilung per eingeschriebenen Brief an
Ihren Chef und Gemeindepræsidenten geschickt. Warum hat er nicht reagiert?
Warum habt Ihr gewartet, bis 2 Jahressteuerabrechnungen in Norwegen
abgeschlossen waren?
Wie wollen Sie heute in Norwegen die Betræge laut Doppelbesteuerungsabkommen
zurückfordern? Sie werden zu Recht høchstens ausgelacht.
Warum haben Sie oder Ihr Vorgænger für 2004 erklært, die Angabe von Einnahmen
und Ausgaben genüge Ihnen, wenn Sie nachher zusætzliche Zahlen dazugedichtet
haben?
Warum habern Sie, trotzdem die Rechnung eindeutig zuhoch war, eine Einsprache
verweigert, indem Sie mit gesetzeswidriger Bevormundung und hohen Bussen
drohten? Das kant. Steueramt hat mir nach langem Hin- und her mit ihnen
erklært, dass Ihre Forderungen nach welcher ich einer Person Vollmacht
erteilen müsste, gesetzeswidrig sind.
Warum musste ich 2007 in die Schweiz reisen und beim kant. Steueramt
vorsprechen, damit ich wenigstens eine richtige Steuererklærung 2004 und 2005
ausfüllen konnte und Sie vom Kanton angewiesen wurden, mir die Differenz
zurückzuerstatten?
Warum hat Ihr Steueramt und Hedingen mir für 1999 bis 2003 mehrfache
Steuerbetræge verrechnet und auf meine Mitteilungen nicht reagiert?
Warum musste ich Ende 2003 in die Schweiz reisen und beim kantonalen Steueramt
vorsprechen, damit Sie die Steuerrechnungen berichtigten und die Differenzen
zurückzahlten?
Warum hat Ihr damaliger Gemeideschreiber im Dezember 2000 meinen Heimatschein
beschlagnahmt und vernichtet und gleichzeitig Schriftenempfangsschein,
Identitætskarte und Pass verweigert, damit ich nicht in einer Schweizer
Gemeinde Wohnsitz nehmen konnte?
Warum haben offensichtlich die Bonstetter Behørden im September 2001 die
Behørden meiner Heimatgemeinde angewiesen, mir den Heimatschein nicht zu
ersetzen?
Warum erhielt ich Pass und Identitætskarte erst, nachdem ich den Hedinger
Behørden schriftlich versprach, die Schweiz noch im gleichen Jahr zu verlassen?
Warum hat der Gemeiderat von Bonstetten Ende 1998 im Anzeiger bekanntgegeben,
dass er einem nicht existierenden Verein Gemeindebeitræge zur Verfügung
stelle?
Warum hat er diesem imaginæren Verein meinen im Handelsregister geschützten
Firmanamen gegeben?
Warum hat er diese Gemeindebeitræge mit einer Dienstleistung begründet, die
ich vollbrachte und für die ich nie øffentliche Beitræge erhielt, auch nie
forderte.
U.a. diese Falschmeldung führte zur Beschlagnahmung meines Vermøgens, das dann
zur Erwirtschaftung von bis heute über einer Million Fr. Korruptionsgeldern
führte. Wohin sind diese Gelder gelangt? Wohin gelangen sie heute?
Ich bin bereit für einen Neuanfang unserer Steuerbeziehung, dies setzt aber
zuerst die sachliche Beantwortung obiger Fragen voraus. Neben Erklærungen
erwarte ich zu jedem Punkt eine genaue Beschreibung, welche Vorkehrungen in
Ihrer Gemeinde getroffen wurden, damit sich solche Vorfælle nicht wiederholen,
weder bei mir noch bei andern Personen! Sie werden sicher verstehen, dass mir
andernfalls nicht møglich ist, Ihnen eine Steuererklærung anzuvertrauen.
Ausserdem erwarte ich zu letzteren Fragen einen Vorschlag zur Wiedergutmachung.
Meinen Vorschlag sehen Sie auf http://www.peos.no/kantonsrat.htm
Personenfreizügigkeit: JA -- Damit Schweizer Flüchtlinge und Schweizer
Asylanten nicht nocheinmal flüchten müssen
ny / neu: www.schweizertreffen.no
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