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Kantonales Steueramt

Zentrale Dienste

8090   Zürich

                                                                     Stjørdal, den 19. Mærz 2006

 

 

Einsprache

 

 

  1. Ich habe gestaunt, dass ich vom Steueramt Bonstetten eine Steuerrechnung erhalten habe, trotzdem dies laut beiliegendem Mail strengstens verboten ist. Ich ersuche Sie, in Zukunft verbotene Handlungen oder Anstiftung dazu zu unterlassen!
  2. Im beiliegenden Brief des Steueramtes Bonstetten vom 4. Februar 2004 hat mir der Steuersekretær Thomas Kæppeli garantiert, dass ich bei einem Einkommen von weniger als Fr. 5600.- keine Steuern zahlen muss. Da ein Steuersekretær sicher weiss, was er schreibt und etwas von Steuern versteht, muss der Fehler bei Ihnen liegen!
  3. Alle von Ihnen verwendeten Zahlen sind falsch und entsprechen nicht der von mir eingesendetet Buchhaltung, was ich bei Bedarf beweisen kann. Dazu brauche ich allerdings Ihre E-Mail-Adresse. Der Verwaltungs- und Unterhaltsaufwand wurde von der Fa. Intus, Affoltern, verrechnet und kann bei Bedarf ebenfalls nachgewiesen werden. Somit müssen Sie den von mir angegebenen Aufwand und nicht die 20% verwenden. Schreiben Sie mir bitte, wie Sie auf Einnahmen von xxxxxx kommen. Wie kommen Sie auf Erwerbseinkünfte von xxxxxxx- ?????? Offenbar muss bei Ihnen Papier vertauscht worden sein!
  4. Ich ersuche Sie, mir gleichzeitig mit dem Einschætzungsentscheid für die Staatssteuern alle aus einer Akzeptierung meinerseits (trotz Fehlern Ihrerseits) entstehenden Folgen für Bundessteuern, AHV usw genau bekanntzugeben. Ich møchte nicht wieder Jahre danach für Geschenke an Staat und Bund mit überrissenen Forderungen überraschend bestraft werden!
  5. Die von Ihnen und vom Steueramt Bonstetten verwendeten Adressen sind falsch. Ich ersuche Sie, Briefe richtig zu adressieren.
  6. Ich ersuche Sie, den Erhalt dieser Einsprache sofort schriftlich zu bestætigen und die Einsprache innert 30 Tagen zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Peter Oswald

 

Beilagen: Mail der Schweizer Botschaft in Oslo, erwæhnter Brief des Steueramtes Bonstetten und gefordertes Beiblatt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Guten Tag Frau Isler

Sie kønnen die Post an

Auslandschweizer-Organisation
Alpenstrasse 26
CH-3000 Bern 6
Tel. ++41 31 356 61 00
Fax ++41 31 356 61 01
E-Mail
info@aso.ch

schicken. Nach allem, was in den letzten 7 Jahren geschehen ist (Enteignung,
Ausweisung usw [www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm], ist mir die Gefahr, dass
Sie einen privaten Vertreter missbrauchen, zu gross.

Mit freundlichen Grüssen

Peter Oswald






Peter Oswald                         Tel. +47 74 83 02 00
Hognesaunveien 1                 Mob. +47 951 37 238
Postboks 206                         Faks +47 74 83 02 01
N-7501 Stjørdal                     
http://www.peos.no

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Isler Cornelia" <
Cornelia.Isler@ksta.ktzh.ch>
An: <
p@peos.no>
Gesendet: Montag, 27. März 2006 08:13
Betreff: WG: 697.49.216.115, Oswald Peter




Guten Morgen Herr Oswald

Wir haben Ihre Einsprache am 23.03.2006 erhalten.
Leider können wir Ihre Einsprache ohne Vertreter-Adresse nicht bestätigen,
da wir keine Unterlagen ins Ausland schicken dürfen.

Mit freundlichen Grüssen
Cornelia Isler

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: E-Mail Anfrage
Gesendet: Sonntag, 26. März 2006 19:43
An: Zentrale Dienste
Betreff: WG: 697.49.216.115, Oswald Peter




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
WWW_Anfrage@ksta.ktzh.ch [mailto:WWW_Anfrage@ksta.ktzh.ch]
Gesendet: Sonntag, 26. März 2006 17:18
An: V-KSTA-Info
Betreff: 697.49.216.115, Oswald Peter





Vorname    : Peter
Name       : Oswald
Firma      : Peter Oswald
Reg-Nr     : 697.49.216.115
Adresse    : Hognesaunv. 1, Postboks 206
PLZ        : 7501
Wohnort    : Stjørdal
Email      :
p@peos.no
Anfrage    : Ich habe Ihnen vor einer Woche eine Einsprache geschickt und
Sie gebeten, mir den Erhalt der Einsprache sofort zu bestætigen.
Haben Sie
die Einsprache erhalten oder nicht????????????
TimeStamp  : 2006.03.26 17:17:32



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Guten Tag Frau Isler

Haben Sie die nachstehenden Texte an Herrn Kuhn weitergeleitet?

Warum behauptet er, ich hætte keinen Vertreter angegeben, wenn Sie die
Adresse ja erhalten haben?

Wie schon beschrieben, ist es mir nicht møglich, jemanden zu
bevollmæchtigen, schon gar nicht in seinen Fristen. Ausserdem steht im
angegebenen Paragrafen nichts von "Vollmacht". Seine Forderung verstøsst
gegen die allgemeinen Menschenrechte. Ist dies Herrn Kuhn bewusst?

Warum benützt Herr Kuhn nicht den normalen Weg über die normale
Bevormundung?

Soll ich irgend eine Adresse aus dem Telefonbuch angeben?

Warum weigert Sich Ihr Herr Kuhn, genau anzugeben, wofür eine
Bevollmæchtigung gegeben werden muss und in welchen Grenzen?

Warum weigert sich Ihr Herr Kuhn, seine E-mail-Adresse anzugeben?

Warum verschickt Herr Kuhn Mahnungen ohne auf untenstehende Texte Bezug zu
nehmen?

Ich brauche die Antworten zu allen Fragen bis heute Mittag, da Herr Kuhn
unmøglich kurze Fristen setzt!!!!!!!!!!.

Mit freundlichen Grüssen

Peter Oswald

Sie kønnen die Post an

Auslandschweizer-Organisation
Alpenstrasse 26
CH-3000 Bern 6
Tel. ++41 31 356 61 00
Fax ++41 31 356 61 01
E-Mail
info@aso.ch

schicken. Nach allem, was in den letzten 7 Jahren geschehen ist (Enteignung,
Ausweisung usw [www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm], ist mir die Gefahr, dass
Sie einen privaten Vertreter missbrauchen, zu gross.

Mit freundlichen Grüssen

Peter Oswald








Peter Oswald                         Tel. +47 74 83 02 00
Hognesaunveien 1                 Mob. +47 951 37 238
Postboks 206                         Faks +47 74 83 02 01
N-7501 Stjørdal                     
http://www.peos.no

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Peter Oswald" <
p@peos.no>
An: "Isler Cornelia" <
Cornelia.Isler@ksta.ktzh.ch>
Cc: "x Peter Oswald" <
p@peos.no>
Gesendet: 26. april 2006 17:51
Betreff: Re: 697.49.216.115, Oswald Peter



Sehr geehrte Frau Isler

Ein Herr Kuhn hat mich mit einem Brief aufgefordert, einen bevollmæchtigten
Vertreter in der Schweiz anzugeben.

1. Ich habe keinen bevollmæchtigten Vertreter in der Schweiz und brauche
dies auch nicht.

2. In den von Ihnen angefügten gesetzlichen Bestimmungen steht nichts von
einem bevollmæchtigten Vertreter und somit ist die Forderung Ihres Herrn
Kuhn eigenmæchtig, offenbar mit dem Hintergedanken, einen solchen Vertreter
zu missbrauchen.

3. Ich bin klar bei Verstand und mündig. Falls Ihr Herr Kuhn daran zweifelt,
muss er vorerst eine Bevormundung einleiten. Ich nehme an, er weiss, wie man
das macht.

4. In einem Rechtsstaat wære es møglich, einen bevollmæchtigten Vertreter zu
ernennen, aber da die Schweiz erfahrungsgemæss kein Rechtsstaat ist, kann
ich nicht verpflichtet werden, eine Person der Gefahr des Missbrauchs und
ev. Schædigung durch øffentliche Beamte auszusetzen.

5. Herr Kuhn begründet nicht, wofür er einen solchen Vertreter brauchen oder
missbrauchen will. Da offenbar keine genaue entsprechende gesetzliche
Bestimmung besteht, brauche ich vorerst eine genaue Angabe, wofür Ihr Herr
Kuhn einen solchen Vertreter brauchen will. Diese Angaben müssen
schriftlich, detailliert und mit Angabe der Begrenzung versehen sein.

6. Es gibt niemanden, der über meine Buchhaltung und aus steuerlichen
Gründen Wissenswertes Bescheid weiss oder wissen kann, ausser mir und den
norwegischen Steuerbehørden. Ich erlaube Ihnen hiermit, bei den norwegischen
Steuerbehørden Erkundigungen einzuholen, unter der Bedingung, das auch Sie
ausdrücklich den norwegischen Steuerbehørden Auskunft versprechen. Folglich
wære es sinnlos, eine andere Person als bevollmæchtigten Vertreter zu
ernennen.

7. Ich kann nicht von hier aus einen Vertreter bevollmæchtigen und genügend
informieren und darum ist dies auch nicht møglich.

8. Ich fordere Ihren Herrn Kuhn auf, in zukünftigen Briefen seine
E-mail-Adresse anzugeben.

9. Seine Drohungen mit Bussen sind sehr primitiv.

Ich fordere Sie auf, die Beantwortung der Einsprache nicht noch længer
unnøtig zu verzøgern.

Mit freundlichen Grüssen

Peter Oswald

 

 

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 28. mai 2023