Peter Oswald (firma)tung-tekstil-bearbeidingmekatronikk
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Peter Oswald An: Sandra Witschi Cc: x Peter Oswald Gesendet: 21. mars 2005 06:14 Betreff: Re: Steuerangaben 2004
Sehr geehrte Frau Witschi
Beiliegend die Angaben. Ich møchte gleichzeitig klarstellen, dass ich keine Steuern nach Bonstetten zahle! Falls Von Ihnen Steuerzahlungen gefordert würden, müssten vorher einige Fragen von den Behørden sinnvoll beantwortet werden und es müsste auch sichergestellt sein, dass mindestens die Hælfte der Bonstetter Steuergelder nicht zur Korruption missbraucht würden.
Mit freundlichen Grüssen aus Norwegen, das zum Glück mit Asylanten menschenwürdiger umgeht.
Peter Oswald
PS: Wenn Fragen sind, so bin ich ev. am næchsten Freitag in der Schweiz.
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Sandra Witschi An: p@peos.no Gesendet: Montag, 7. März 2005 13:39 Betreff: Steuerangaben 2004
Sehr geehrter Herr Oswald
Bitte teilen Sie uns für die Steuererklärung 2004 die Steuerangaben 2004 (Hypothek und Zinsen, Verwaltungs- und Unterhaltskosten und Mietzinseinnahmen) mit.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Freundliche Grüsse aus der Schweiz.
Sandra Witschi-Hirschi
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Gemeinde Bonstetten Sandra Witschi-Hirschi Steueramt Am Rainli 2 8906 Bonstetten
Tel: +41 1 701 95 18 Fax: +41 1 701 95 23 E-Mail: sandra.witschi@bonstetten.ch visit: www.bonstetten.ch
Von: Peter Oswald An: Thomas.Kaeppeli@bonstetten.ch ; Steueramt Bonstetten ; sandra.witschi@bonstetten.ch Cc: x Peter Oswald Gesendet: 19. juni 2006 16:26 Betreff: Steuerrechnung
Guten Abend
Ich habe von Ihnen eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der letzten sog. definitiven Steuerrechnung erhalten. Diese Steuerrechnung war falsch und ich habe gemæss Ihrer Anweisung Einsprache erhoben.
Leider hatte ich Hoffnung, dass ich trotz fast nur schlechten Erfahrungen vielleicht doch noch einmal Vertrauen zu einem schweizerischen Steueramt haben kønnte und die zuhohe Rechnung bezahlt. Das Vertrauen wurde einmal mehr missbraucht - die Einsprache ist bis heute nicht beantwortet.
Ich habe nun die erste Rate bezahlt. Sie werden sicher verstehen, dass ich keine weiteren Zahlungen mehr leiste bis 3 Monate nach ordentlicher Beantwortung meiner Einsprache und ich bitte Sie, mir dies schriftlich zu bestætigen. Um die Sache abzukürzen, kønnen Sie die Einsprache auch selber beantworten, ich würde dies akzeptieren. Auf Wunsch kann ich Ihnen die Unterlagen per Mail zusenden.
Sie schreiben: "Vemindern sich Ihre finanziellen Verhæltnisse, empfehlen wir, uns das voraussichtlicher steuerbare Einkommen und Vermøgen bekanntzugeben, damit wir eine auf diesen Faktoren basierende neue provisorische Rechnung ausstellen kønnen." Da das Einkommen ja nie so hoch war, wie Sie verrechnet haben, ersuche ich Sie, gemæss Ihres Angebots eine neue provisorische Rechnung auszustellen. Die nøtigen Zahlen habe ich Ihnen am 11. Januar 2006 geschickt. Gleichzeitig møchte ich Sie an beiliegenden Brief erinnern.
Ich ersuche Sie, die Adresse auf Ihren Briefen richtig zu schreiben, damit sie auch richtig ankommen!
Mit freundlichen Grüssen
Peter Oswald
Von: Pia Koller An: Peter Oswald Gesendet: 22. juni 2006 08:10 Betreff: AW: Steuerrechnung
Sehr geehrter Herr Oswald
Ihre Einsprache ist beim Kantonalen Steueramt pendent. Wir vom Gemeindesteueramt haben keine Rechte Ihre Einsprache zu bearbeiten. Die Einsprache kann schneller beantwortet werden, wenn Sie uns einen Steuervertreter in der Schweiz angeben.
Die erhaltene Steuerrechnung 2006 ist eine provisorische. Aufgrund der Steuererklärung 2006, die Sie im nächsten Jahr einzureichen haben, erfolgt die definitive Abrechnung. Sie sind nicht verpflichtet die prov. Rechnung zu begleichen. Bei einer definitiven Abrechnung ist die Steuer innert 30 Tagen zu bezahlen. Ab dem 1. Oktober bezahlen Sie 2 % Verzugszinsen.
Die Adressangaben haben wir berichtigt.
Freundliche Grüsse
STEUERAMT BONSTETTEN Steuersekretärin Pia Koller Am Rainli 2 8906 Bonstetten
Tel: +41 44 701 95 18 Fax: +41 44 701 95 23 E-Mail: pia.koller@bonstetten.ch visit: www.bonstetten.ch
Guten Tag
Warum get's schneller und wieviel schneller geht's, wenn ich einen Steuervertreter zur Vefügung stelle?
Wieviel Zins zahlen Sie für die verspæteten Rückzahlungen?
Freundliche Grüsse
Peter Oswald
Von: Pia Koller An: Peter Oswald Gesendet: 23. juni 2006 09:49 Betreff: AW: Steuerrechnung
Sehr geehrter Herr Oswald
Gemäss dem Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz § 128 N 3 ist die Zustellung von Verfügungen und Entscheiden in Steuersachen an Adressaten im Ausland durch die Post grundsätzlich völkerrechtswidrig. Aus diesem Grund legt § 128 fest, dass Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen hat.
Die Zinsen zu Gunsten wie auch zu Lasten des Steuerpflichtigen beträgt 2 %.
Freundliche Grüsse
STEUERAMT BONSTETTEN Steuersekretärin Pia Koller Am Rainli 2 8906 Bonstetten
Tel: +41 44 701 95 18 Fax: +41 44 701 95 23 E-Mail: pia.koller@bonstetten.ch visit: www.bonstetten.ch
Von: Peter Oswald An: Pia Koller Cc: x Peter Oswald Gesendet: 23. juni 2006 10:47 Betreff: Re: Steuerrechnung
Guten Tag
Sie irren sich. Stellungnahme der norwegischen Steuerbehørden dazu:
Hei igjen,
Nå har jeg foretatt noen undersøkelser vedrørende spørsmålet du stiller. Så vidt jeg kan se, hindrer ikke skatteavtalen mellom Norge og Sveits at myndighetene kan sende skattekrav direkte til en skattyter bosatt i det annet land. Hvis en hadde stått ovenfor et tilsvarende tilfelle med en norsk statsborger bosatt i Sveits, ville norske myndigheter henvendt seg direkte til vedkommende for alle skattekrav. Vi kan imidlertid ikke uttale oss om det er spesifikk sveitsisk lovgivning som ligger til grunn for deres praksis, vi kan ikke se at det er noen gjensidig avtale mellom landene som begrenser en slik inndriving av skatter.
Med vennlig hilsen Sissel Gjerstad
Was meinen Sie zu dem? Was bedeutet für Sie "Vølkerrecht"? Ist dies ein privates Bonstetter Recht???
Welches Vølkerrecht gilt nun? Ihr privates Bonstetter Vølkerrecht oder das internationale Vølkerrecht? Ich bin der Meinung, wenn ich in Norwegen wohne, gilt das in Norwegen praktizierte Vølkerrecht, woran auch Sie sich zu halten haben.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Oswald
Von: Peter Oswald An: Pia Koller Cc: x Peter Oswald Gesendet: 26. juni 2006 17:01 Betreff: Re: Steuerrechnung
Guten Tag
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen. Besten Dank!
Warum geht's schneller und wieviel schneller geht's, wenn ich einen Steuervertreter zur Vefügung stelle?
Stellungnahme der norwegischen Steuerbehørden :
Hei igjen,
Nå har jeg foretatt noen undersøkelser vedrørende spørsmålet du stiller. Så vidt jeg kan se, hindrer ikke skatteavtalen mellom Norge og Sveits at myndighetene kan sende skattekrav direkte til en skattyter bosatt i det annet land. Hvis en hadde stått ovenfor et tilsvarende tilfelle med en norsk statsborger bosatt i Sveits, ville norske myndigheter henvendt seg direkte til vedkommende for alle skattekrav. Vi kan imidlertid ikke uttale oss om det er spesifikk sveitsisk lovgivning som ligger til grunn for deres praksis, vi kan ikke se at det er noen gjensidig avtale mellom landene som begrenser en slik inndriving av skatter.
Med vennlig hilsen Sissel Gjerstad
Was meinen Sie zu dem? Was bedeutet für Sie "Vølkerrecht"? Ist dies ein privates Bonstetter Recht???
Welches Vølkerrecht gilt nun? Ihr privates Bonstetter Vølkerrecht oder das internationale Vølkerrecht? Ich bin der Meinung, wenn ich in Norwegen wohne, gilt das in Norwegen praktizierte Vølkerrecht, woran auch Sie sich zu halten haben. Sind Sie gleicher Meinung?
Freundliche Grüsse
Peter Oswald --------------------------------------------------
From:
Judith Wolf
To:
p@peos.no
Sent: Friday, December 15, 2006 8:19 AM
Subject: Steuerrechnung
Sehr geehrter Herr Oswald
Im Anhang dieses E-Mails finden Sie die definitive Schlussrechnung für die Staats- und Gemeindesteuern 2004. Die Original-Rechnung wurde an Ihre Vertreterin Lisette Müller-Jaag, in 8934 Knonau gesendet.
Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und einen guten Start in das kommende Jahr.
Mit freundlichen Grüssen Judith Wolf
STEUERAMT BONSTETTEN Sachbearbeiterin Judith Wolf Am Rainli 2 8906 Bonstetten
Tel: +41 44 701 95 18 Fax: +41 44 701 95 23 E-Mail judith.wolf@bonstetten.ch visit: www.bonstetten.ch
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From:
Peter Oswald
To:
Judith Wolf
Sent: Monday, December 18, 2006 2:07 AM
Subject: Re: Steuerrechnung
Geehret Frau Wolf
Sie wissen genau, dass Ihre Steuerrechnung in
jeder Beziehung falsch und unakzeptabel ist. Zur Steuerberechnung haben Sie
nur von Ihnen seinerzeit angefragte und entsprechend von mir gelieferte Zahlen
zu verwenden. Abweichungen müssen von Ihnen begründet werden. Die Zahlen sind
entsprechend dem Steuergesetz anzuwenden (z.B. Verwaltungsaufwand). Zufællig
mitgeschickte, von Ihnen nicht definierbare Zahlen dürfen Sie nicht verwenden,
besonders nicht, wenn Sie nicht fæhig sind, die Zahlen zu interpretieren. So
ist z.B. ebenso nicht erlaubt, die Postleitzahl auf der Adresse zum Einkommen
zuzuzæhlen, wie auch im gleichen Exel-file enthaltene Zahlen zu missbrauchen.
Wie kommen Sie auf die eigenartige Idee, meine
Steuerrechnung an eine Frau Müller zu schicken? Eine Steuerrechnung haben Sie
direkt dem Steuerzahler zuzuschicken. Für den Fall, dass Sie unfæhig sind,
einen Brief ins Ausland zu schicken, habe ich Ihnen wiederholt meine
offizielle Adresse in der Schweiz zur Verfügung gestellt, über die ich seit
über 4 Jahren problemlos die schweizerische Mehrwertsteuer abrechne. Sie
finden diese Adresse auch, wenn Sie auf
http://www.directories.ch/ "Peter Oswald" eingeben (falls Sie unfæhig
sind, ein Telefonbuch zu benützen) oder auf
http://www.peos.no/firmaet_mitt.htm . Ich ersuche Ihre Frau Müller, den
Brief umgehend nach Bonstetten zurückzuschicken!
Ich habe endlich genug von diesem Staat. Schade,
die Schweiz war einmal ein vorbildlicher ehrenvoller Staat, jetzt aber
scheinbar nur noch fürs internationale Verbrechertum zur Verfügung. Ich
bitte die schweizerische Botschaft in Oslo, mich aus der Migliederliste der
schweizerischen Eidgenossenschaft zu streichen. Gründe:
Enteignung meines Vermøgens, um es zur Korruption
zu missbrauchen.
Beschlagnahmung und Verweigerung meiner
Personalpapiere bis ich verspreche, die Schweiz zu verlassen.
Vernichtung meines Heimatscheines durch die
Behørden.
Verhinderung der Einreise in die Schweiz durch
eine fiktive, unbezahlbare Bussendrohung.
Praktische Bevormundung gegen meinen Willen und
ohne das dafür vorgesehene Verfahren durchzuführen. D.h. Jeder beliebige
øffentliche Angestellte kann eine an mich gerichtete Rechnung an
jede beliebige Person in der Schweiz schicken und mich verpflichten, die
Rechnung zu zahlen ohne dass ich ihren Grund erfahren darf.
Keine Ahnung von Menschen- und Vølkerrecht in
diesem Staat.
(Informationen dazu auf
http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm )
Ich füge noch mein letztes Mail an das kantonale
Steueramt an und erwarte dadurch auch von Ihnen die entsprechenden Angaben:
Kantonales Steueramt Zürich Division Süd Herr Forster Bändliweg 21 CH 8090 Zürich Sveits
Stjørdal, 11. desember 2006
Sehr geehrter Herr Forster
Da Sie den Empfang meines Mails nicht bestætigt haben, sende ich es per eingeschriebenen Brief. Ich ersuche Sie, eine Kopie an "Chefin DARE" weiterzuleiten und mir anzugeben, wer "Chefin DARE" ist und was "DARE" bedeutet. Das Mail (auch auf www.peos.no/regierungsrat.htm zu finden):
Sehr geehrter Herr Forster
ich habe Ihren Brief mit vielen falschen Behauptungen erhalten:
Sie geben als Steuergemeinde "Hedingen" an. Erklæren Sie mir bitte, warum ich in Hedingen steuerpflichtig bin.
Sie schreiben von einer Steuererklærung. Was für eine Steuererklærung meinen Sie? Wer hat diese ausgefüllt? Was steht darauf? Hat der Bonstetter Steuersekretær das Steuererklærungsformular mit seinem langen Arm hier in Stjørdal auf meinen Schreibtisch gelegt und nachher wieder geholt? Warum darf ich nicht wissen, was in dieser Steuererklærung steht? Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
............................................ weiter auf
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Oswald [mailto:p@peos.no] Gesendet: Freitag, 2. März 2007 10:59 An: Wolf Judith; Charles.Hoehn@bonstetten.ch; Koller Pia; Steueramt Bonstetten; Ombudsmann Cc: x Peter Oswald Betreff: Re: Steuerrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren
da ich weder an meine schweizerische noch
norwegische Adresse eine Steuererklærung erhalten habe, sende ich Ihnen die
elekronische Ausgabe.
Ich ersuche Sie, den Empfang dieses Mail
sofort zu bestætigen. Falls eine Bestætigung eines Empfængers ausbleibt,
behalte ich mir vor, das Einkommen der Wohnung in Bonstetten zukünftig wegen
Unfæhigkeit der schweizerischen Behørden in Stjørdal/Nordtrøndelag zu
versteuern und alle Forderungen aus Richtung Schweiz zu verweigern!
Mit freundlichen Grüssen
Peter Oswald
----- Original Message -----
From:
Peter Oswald
Sent: Tuesday, March 27, 2007 8:35 AM
Subject: Fw: Steuerrechnung
Guten Tag Frau Koller
Indem ich im Internet ein Steuererklærungsformular
geholt habe, habe ich gemeint, ich kønnte die Sache endlich ordentlich
abwickeln. Leider habe ich mich getæuscht:
Ich musste nachher feststellen, dass Sie das
Steuererklærungsformular gegen meinen Willen an Frau Müller geschickt haben,
wo es hængen blieb. Dies trotzdem Sie schon lange meine Adresse in der Schweiz
kennen, über die ich regelmæssig und problemlos die MWSt abrechne. Ich muss
also damit rechnen, dass Sie zukünftig gegen meinen Willen alle an mich
gerichteten Dokumente an irgend jemanden in der Schweiz schicken, wo sie dann
verschwinden.
Aus mir unerklærlichen Gründen hat der Ombudsmann
quer geschlagen.
Bei dem darauffolgenden Gespræch mit Frau Müller
habe ich wenigstens soviel erfahren, dass Ihre von mir bezahlte Steuerrechnung
mind. 3mal so hoch war, wie gerechtfertigt gewesen wære. Ich muss also damit
rechnen, dass Sie auch in Zukunft Fantasiesteuerrechnungen komponieren.
Ich habe von Ihnen nie den vom Steueramt
geforderten Mindestgewinn erfahren.
Sie haben die ungerechtfertigt angedrohte Busse
nie wiederrufen und nach meiner Erfahrung kann ich in Ihrem Staat keine
Rechtspflege erwarten.
Ich setze nun dem ganzen Theater eben auf die
andere møgliche Art ein Ende. Ich versteure die Liegenschaft in Norwegen. Ich
habe nun die norwegische Steuererklærung entsprechend ausgefüllt und den
norwegischen Steuerbehørden entsprechende Mitteilung gemacht (Beilage). Da in
Norwegen ein offenes, ehrliches Steuersystem besteht, kønnen Sie meine
Steuererklærung jederzeit über Internet auf
https://www.altinn.no/ega/Login/Login2.aspx?ReturnUrl=%2fega%2faca.aspx einsehen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anfrage von mir. Gleichzeitig haben Sie die
Møglichkeit, selber zu erleben, wie Steuererklærungen in zivilisierten Lændern
eingegeben werden.
Ich ersuche Sie, den Erhalt dieses Mails zu
bestætigen!
Mit freundlichen Grüssen
Peter Oswald
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denne hjemmesiden til: p@peos.no
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