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-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Peter Oswald

An: Sandra Witschi

Cc: x Peter Oswald

Gesendet: 21. mars 2005 06:14

Betreff: Re: Steuerangaben 2004

 

 

Sehr geehrte Frau Witschi

 

Beiliegend die Angaben. Ich møchte gleichzeitig klarstellen, dass ich keine Steuern nach Bonstetten zahle! Falls Von Ihnen Steuerzahlungen gefordert würden, müssten vorher einige Fragen von den Behørden sinnvoll beantwortet werden und es müsste auch sichergestellt sein, dass mindestens die Hælfte der Bonstetter Steuergelder nicht zur Korruption missbraucht würden.

 

Mit freundlichen Grüssen aus Norwegen, das zum Glück mit Asylanten menschenwürdiger umgeht.

 

Peter Oswald

 

PS: Wenn Fragen sind, so bin ich ev. am næchsten Freitag in der Schweiz.

 

 

 


Peter Oswald                         Tel. +47 74 83 02 00
Hognesaunveien 1                 Mob. +47 951 37 238
Postboks 206                         Faks +47 74 83 02 01
N-7501 Stjørdal                      http//www.peos.no

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Sandra Witschi

An: p@peos.no

Gesendet: Montag, 7. März 2005 13:39

Betreff: Steuerangaben 2004

 

Sehr geehrter Herr Oswald

 

Bitte teilen Sie uns für die Steuererklärung 2004 die Steuerangaben 2004 (Hypothek und Zinsen, Verwaltungs- und Unterhaltskosten und Mietzinseinnahmen) mit.

 

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Freundliche Grüsse aus der Schweiz.

 

Sandra Witschi-Hirschi

 

-------------------------------------------------------------------

 

Gemeinde Bonstetten

Sandra Witschi-Hirschi

Steueramt

Am Rainli 2

8906 Bonstetten

 

Tel:        +41 1 701 95 18

Fax:       +41 1 701 95 23

E-Mail:   sandra.witschi@bonstetten.ch

visit:       www.bonstetten.ch

 

 

 

Von: Peter Oswald

An: Thomas.Kaeppeli@bonstetten.ch ; Steueramt Bonstetten ; sandra.witschi@bonstetten.ch

Cc: x Peter Oswald

Gesendet: 19. juni 2006 16:26

Betreff: Steuerrechnung

 

 

Guten Abend

 

Ich habe von Ihnen eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der letzten sog. definitiven Steuerrechnung erhalten. Diese Steuerrechnung war falsch und ich habe gemæss Ihrer Anweisung Einsprache erhoben.

 

Leider hatte ich Hoffnung, dass ich trotz fast nur schlechten Erfahrungen vielleicht doch noch einmal Vertrauen zu einem schweizerischen Steueramt haben kønnte und die zuhohe Rechnung bezahlt. Das Vertrauen wurde einmal mehr missbraucht - die Einsprache ist bis heute nicht beantwortet.

 

Ich habe nun die erste Rate bezahlt. Sie werden sicher verstehen, dass ich keine weiteren Zahlungen mehr leiste bis 3 Monate nach ordentlicher Beantwortung meiner Einsprache und ich bitte Sie, mir dies schriftlich zu bestætigen. Um die Sache abzukürzen, kønnen Sie die Einsprache auch selber beantworten, ich würde dies akzeptieren. Auf Wunsch kann ich Ihnen die Unterlagen per Mail zusenden.

 

Sie schreiben: "Vemindern sich Ihre finanziellen Verhæltnisse, empfehlen wir, uns das voraussichtlicher steuerbare Einkommen und Vermøgen bekanntzugeben, damit wir eine auf diesen Faktoren basierende neue provisorische Rechnung ausstellen kønnen." Da das Einkommen ja nie so hoch war, wie Sie verrechnet haben, ersuche ich Sie, gemæss Ihres Angebots eine neue provisorische Rechnung auszustellen. Die nøtigen Zahlen habe ich Ihnen am 11. Januar 2006 geschickt. Gleichzeitig møchte ich Sie an beiliegenden Brief erinnern.

 

Ich ersuche Sie, die Adresse auf Ihren Briefen richtig zu schreiben, damit sie auch richtig ankommen!

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Peter Oswald

 

Von: Pia Koller

An: Peter Oswald

Gesendet: 22. juni 2006 08:10

Betreff: AW: Steuerrechnung

 

Sehr geehrter Herr Oswald

 

Ihre Einsprache ist beim Kantonalen Steueramt pendent. Wir vom Gemeindesteueramt haben keine Rechte Ihre Einsprache zu bearbeiten. Die Einsprache kann schneller beantwortet werden, wenn Sie uns einen Steuervertreter in der Schweiz angeben.  

 

Die erhaltene Steuerrechnung 2006 ist eine provisorische. Aufgrund der Steuererklärung 2006, die Sie im nächsten Jahr einzureichen haben, erfolgt die definitive Abrechnung. Sie sind nicht verpflichtet die prov. Rechnung zu begleichen. Bei einer definitiven Abrechnung ist die Steuer innert 30 Tagen zu bezahlen. Ab dem 1. Oktober bezahlen Sie 2 % Verzugszinsen.

 

Die Adressangaben haben wir berichtigt.

 

Freundliche Grüsse

 

STEUERAMT BONSTETTEN

Steuersekretärin

Pia Koller

Am Rainli 2

8906 Bonstetten

 

Tel:      +41 44 701 95 18

Fax:     +41 44 701 95 23

E-Mail:  pia.koller@bonstetten.ch

visit:     www.bonstetten.ch

 

Guten Tag

 

Warum get's schneller und wieviel schneller geht's, wenn ich einen Steuervertreter zur Vefügung stelle?

 

Wieviel Zins zahlen Sie für die verspæteten Rückzahlungen?

 

Freundliche Grüsse

 

Peter Oswald

 

 

Von: Pia Koller

An: Peter Oswald

Gesendet: 23. juni 2006 09:49

Betreff: AW: Steuerrechnung

 

Sehr geehrter Herr Oswald

 

Gemäss dem Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz § 128 N 3 ist die Zustellung von Verfügungen und Entscheiden in Steuersachen an Adressaten im Ausland durch die Post grundsätzlich völkerrechtswidrig. Aus diesem Grund legt § 128 fest, dass Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen hat.

 

Die Zinsen zu Gunsten wie auch zu Lasten des Steuerpflichtigen beträgt 2 %.

 

Freundliche Grüsse

 

STEUERAMT BONSTETTEN

Steuersekretärin

Pia Koller

Am Rainli 2

8906 Bonstetten

 

Tel:      +41 44 701 95 18

Fax:     +41 44 701 95 23

E-Mail:  pia.koller@bonstetten.ch

visit:     www.bonstetten.ch

 

Von: Peter Oswald

An: Pia Koller

Cc: x Peter Oswald

Gesendet: 23. juni 2006 10:47

Betreff: Re: Steuerrechnung

 

Guten Tag

 

Sie irren sich. Stellungnahme der norwegischen Steuerbehørden dazu:

 

Hei igjen,

 

Nå har jeg foretatt noen undersøkelser vedrørende spørsmålet du stiller. Så  vidt jeg kan se, hindrer ikke skatteavtalen mellom Norge og Sveits at myndighetene kan sende skattekrav direkte til en skattyter bosatt i det annet land.

Hvis en hadde stått ovenfor et tilsvarende tilfelle med en norsk statsborger bosatt i Sveits, ville norske myndigheter henvendt seg direkte til vedkommende for alle skattekrav.

Vi kan imidlertid ikke uttale oss om det er spesifikk sveitsisk lovgivning som ligger til grunn for deres praksis, vi kan ikke se at det er noen gjensidig avtale mellom landene som begrenser en slik inndriving av skatter.

 

Med vennlig hilsen Sissel Gjerstad

 

Was meinen Sie zu dem? Was bedeutet für Sie "Vølkerrecht"? Ist dies ein privates Bonstetter Recht???

 

Welches Vølkerrecht gilt nun? Ihr privates Bonstetter Vølkerrecht oder das internationale Vølkerrecht? Ich bin der Meinung, wenn ich in Norwegen wohne, gilt das in Norwegen praktizierte Vølkerrecht, woran auch Sie sich zu halten haben.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Peter Oswald

 

Von: Peter Oswald

An: Pia Koller

Cc: x Peter Oswald

Gesendet: 26. juni 2006 17:01

Betreff: Re: Steuerrechnung

 

 

Guten Tag

 

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen. Besten Dank!

 

Warum geht's schneller und wieviel schneller geht's, wenn ich einen Steuervertreter zur Vefügung stelle?

 

Stellungnahme der norwegischen Steuerbehørden :

 

Hei igjen,

 

Nå har jeg foretatt noen undersøkelser vedrørende spørsmålet du stiller. Så  vidt jeg kan se, hindrer ikke skatteavtalen mellom Norge og Sveits at myndighetene kan sende skattekrav direkte til en skattyter bosatt i det annet land.

Hvis en hadde stått ovenfor et tilsvarende tilfelle med en norsk statsborger bosatt i Sveits, ville norske myndigheter henvendt seg direkte til vedkommende for alle skattekrav.

Vi kan imidlertid ikke uttale oss om det er spesifikk sveitsisk lovgivning som ligger til grunn for deres praksis, vi kan ikke se at det er noen gjensidig avtale mellom landene som begrenser en slik inndriving av skatter.

 

Med vennlig hilsen Sissel Gjerstad

 

Was meinen Sie zu dem? Was bedeutet für Sie "Vølkerrecht"? Ist dies ein privates Bonstetter Recht???

 

Welches Vølkerrecht gilt nun? Ihr privates Bonstetter Vølkerrecht oder das internationale Vølkerrecht? Ich bin der Meinung, wenn ich in Norwegen wohne, gilt das in Norwegen praktizierte Vølkerrecht, woran auch Sie sich zu halten haben. Sind Sie gleicher Meinung?

 

Freundliche Grüsse

 

Peter Oswald

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Sent: Friday, December 15, 2006 8:19 AM
Subject: Steuerrechnung

 

Sehr geehrter Herr Oswald

 

Im Anhang dieses E-Mails finden Sie die definitive Schlussrechnung für die Staats- und Gemeindesteuern 2004.

Die Original-Rechnung wurde an Ihre Vertreterin Lisette Müller-Jaag, in 8934 Knonau gesendet.

 

Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und einen guten Start in das kommende Jahr.

 

Mit freundlichen Grüssen

Judith Wolf

 

STEUERAMT BONSTETTEN

Sachbearbeiterin

Judith Wolf

Am Rainli 2

8906 Bonstetten

 

Tel:      +41 44 701 95 18

Fax:     +41 44 701 95 23

E-Mail   judith.wolf@bonstetten.ch

visit:      www.bonstetten.ch

 

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Sent: Monday, December 18, 2006 2:07 AM
Subject: Re: Steuerrechnung

 
Geehret Frau Wolf
 
Sie wissen genau, dass Ihre Steuerrechnung in jeder Beziehung falsch und unakzeptabel ist. Zur Steuerberechnung haben Sie nur von Ihnen seinerzeit angefragte und entsprechend von mir gelieferte Zahlen zu verwenden. Abweichungen müssen von Ihnen begründet werden. Die Zahlen sind entsprechend dem Steuergesetz anzuwenden (z.B. Verwaltungsaufwand). Zufællig mitgeschickte, von Ihnen nicht definierbare Zahlen dürfen Sie nicht verwenden, besonders nicht, wenn Sie nicht fæhig sind, die Zahlen zu interpretieren. So ist z.B. ebenso nicht erlaubt, die Postleitzahl auf der Adresse zum Einkommen zuzuzæhlen, wie auch im gleichen Exel-file enthaltene Zahlen zu missbrauchen.
 
Wie kommen Sie auf die eigenartige Idee, meine Steuerrechnung an eine Frau Müller zu schicken? Eine Steuerrechnung haben Sie direkt dem Steuerzahler zuzuschicken. Für den Fall, dass Sie unfæhig sind, einen Brief ins Ausland zu schicken, habe ich Ihnen wiederholt meine offizielle Adresse in der Schweiz zur Verfügung gestellt, über die ich seit über 4 Jahren problemlos die schweizerische Mehrwertsteuer abrechne. Sie finden diese Adresse auch, wenn Sie auf http://www.directories.ch/ "Peter Oswald" eingeben (falls Sie unfæhig sind, ein Telefonbuch zu benützen) oder auf http://www.peos.no/firmaet_mitt.htm . Ich ersuche Ihre Frau Müller, den Brief umgehend nach Bonstetten zurückzuschicken!
 
Ich habe endlich genug von diesem Staat. Schade, die Schweiz war einmal ein vorbildlicher ehrenvoller Staat, jetzt aber scheinbar nur noch fürs internationale Verbrechertum zur Verfügung. Ich bitte die schweizerische Botschaft in Oslo, mich aus der Migliederliste der schweizerischen Eidgenossenschaft zu streichen. Gründe:
 
Enteignung meines Vermøgens, um es zur Korruption zu missbrauchen.
Beschlagnahmung und Verweigerung meiner Personalpapiere bis ich verspreche, die Schweiz zu verlassen.
Vernichtung meines Heimatscheines durch die Behørden.
Verhinderung der Einreise in die Schweiz durch eine fiktive, unbezahlbare Bussendrohung.
Praktische Bevormundung gegen meinen Willen und ohne das dafür vorgesehene Verfahren durchzuführen. D.h. Jeder beliebige øffentliche Angestellte kann eine an mich gerichtete Rechnung an jede beliebige Person in der Schweiz schicken und mich verpflichten, die Rechnung zu zahlen ohne dass ich ihren Grund erfahren darf.
Keine Ahnung von Menschen- und Vølkerrecht in diesem Staat.
(Informationen dazu auf http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm )
 
Ich füge noch mein letztes Mail an das kantonale Steueramt an und erwarte dadurch auch von Ihnen die entsprechenden Angaben:
 

Kantonales Steueramt Zürich

Division Süd Herr Forster

Bändliweg 21

CH 8090 Zürich

Sveits

 

 

                                                                                   Stjørdal, 11. desember 2006

 

Sehr geehrter Herr Forster

 

Da Sie den Empfang meines Mails nicht bestætigt haben, sende ich es per eingeschriebenen Brief. Ich ersuche Sie, eine Kopie an "Chefin DARE" weiterzuleiten und mir anzugeben, wer "Chefin DARE" ist und was "DARE" bedeutet. Das Mail (auch auf www.peos.no/regierungsrat.htm zu finden):

 

Sehr geehrter Herr Forster

 

ich habe Ihren Brief mit vielen falschen Behauptungen erhalten:

 

Sie geben als Steuergemeinde "Hedingen" an. Erklæren Sie mir bitte, warum ich in Hedingen steuerpflichtig bin.

 

Sie schreiben von einer Steuererklærung. Was für eine Steuererklærung meinen Sie? Wer hat diese ausgefüllt? Was steht darauf? Hat der Bonstetter Steuersekretær das Steuererklærungsformular mit seinem langen Arm hier in Stjørdal auf meinen Schreibtisch gelegt und nachher wieder geholt? Warum darf ich nicht wissen, was in dieser Steuererklærung steht? Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???

 

............................................ weiter auf

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Oswald [mailto:p@peos.no]
Gesendet: Freitag, 2. März 2007 10:59
An: Wolf Judith; Charles.Hoehn@bonstetten.ch; Koller Pia; Steueramt Bonstetten; Ombudsmann
Cc: x Peter Oswald
Betreff: Re: Steuerrechnung

 
 
Sehr geehrte Damen und Herren
 
da ich weder an meine schweizerische noch norwegische Adresse eine Steuererklærung erhalten habe, sende ich Ihnen die elekronische Ausgabe.
 
 
 
Ich ersuche Sie, den Empfang dieses Mail sofort zu bestætigen. Falls eine Bestætigung eines Empfængers ausbleibt, behalte ich mir vor, das Einkommen der Wohnung in Bonstetten zukünftig wegen Unfæhigkeit der schweizerischen Behørden in Stjørdal/Nordtrøndelag zu versteuern und alle Forderungen aus Richtung Schweiz zu verweigern!
 
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Peter Oswald
----- Original Message -----
Sent: Tuesday, March 27, 2007 8:35 AM
Subject: Fw: Steuerrechnung

 
Guten Tag Frau Koller
 
Indem ich im Internet ein Steuererklærungsformular geholt habe, habe ich gemeint, ich kønnte die Sache endlich ordentlich abwickeln. Leider habe ich mich getæuscht:
 
Ich musste nachher feststellen, dass Sie das Steuererklærungsformular gegen meinen Willen an Frau Müller geschickt haben, wo es hængen blieb. Dies trotzdem Sie schon lange meine Adresse in der Schweiz kennen, über die ich regelmæssig und problemlos die MWSt abrechne. Ich muss also damit rechnen, dass Sie zukünftig gegen meinen Willen alle an mich gerichteten Dokumente an irgend jemanden in der Schweiz schicken, wo sie dann verschwinden.
 
Aus mir unerklærlichen Gründen hat der Ombudsmann quer geschlagen.
 
Bei dem darauffolgenden Gespræch mit Frau Müller habe ich wenigstens soviel erfahren, dass Ihre von mir bezahlte Steuerrechnung mind. 3mal so hoch war, wie gerechtfertigt gewesen wære. Ich muss also damit rechnen, dass Sie auch in Zukunft Fantasiesteuerrechnungen komponieren.
 
Ich habe von Ihnen nie den vom Steueramt geforderten Mindestgewinn erfahren.
 
Sie haben die ungerechtfertigt angedrohte Busse nie wiederrufen und nach meiner Erfahrung kann ich in Ihrem Staat keine Rechtspflege erwarten.
 
Ich setze nun dem ganzen Theater eben auf die andere møgliche Art ein Ende. Ich versteure die Liegenschaft in Norwegen. Ich habe nun die norwegische Steuererklærung entsprechend ausgefüllt und den norwegischen Steuerbehørden entsprechende Mitteilung gemacht (Beilage). Da in Norwegen ein offenes, ehrliches Steuersystem besteht, kønnen Sie meine Steuererklærung jederzeit über Internet auf https://www.altinn.no/ega/Login/Login2.aspx?ReturnUrl=%2fega%2faca.aspx einsehen. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anfrage von mir. Gleichzeitig haben Sie die Møglichkeit, selber zu erleben, wie Steuererklærungen in zivilisierten Lændern eingegeben werden.
 
Ich ersuche Sie, den Erhalt dieses Mails zu bestætigen!
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Peter Oswald
 

 

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 28. mai 2023