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From: <info@sk.zh.ch>
To: "Peter Oswald" <p@peos.no>
Sent: Tuesday, October 31, 2006 7:55 AM
Subject: Antwort: z.Hd. Heinz Grütter Re: Antwort: Kontaktformular RR Internet

 

Sehr geehrter Herr Oswald
Ich habe Ihr Mail erhalten.
Ihr Mail vom 17. Oktober hatte ich umgehend in die Finanzdirektion weiter
geleitet, verbunden mit der Bitte, Ihnen direkt eine Antwort zu geben.

Freundliche Grüsse
Heinz Grütter
Kommunikationsabteilung des Regierungsrates
des Kantons Zürich


                                                                          
             "Peter Oswald"                                               
             <
p@peos.no>                                                  
                                                                        An
             30.10.2006 09:12           <
info@sk.zh.ch>                   
                                                                     Kopie
                                        "x Peter Oswald" <
p@peos.no>      
                                                                     Thema
                                        z.Hd. Heinz Grütter      Re:      
                                        Antwort: Kontaktformular RR       
                                        Internet                          
                                                                          
    
Guten Tag Herr Grütter

Besten Dank für Ihre Antwort. Das Tema steht darunter und in der Beilage.
Bestætigen Sie mir bitte den Erhalt dieses Mails durch einfaches
Zurücksenden. Besten Dank.

Mit freunlichen Grüssen

Peter Oswald


Warum darf ich nicht erfahren, wie meine Steuern berechnet werden?


Ich muss ev. Anfang Nov. in die Schweiz reisen und habe Angst, vor einer unerwarteten Bussenforderung zu stehen.

----------------------------

Eigentlich ist (oder wære) die Sache ganz einfach: Ich habe in der Schweiz eine kleine Wohnung und muss den Ertrag daraus in der Schweiz versteuern. Also Mietzinseinnahmen abzgl. Zahlung an die Verwaltung und Hypothekarzins.

Im Frühjahr 2005 wurde ich, wie immer in letzter Zeit, aufgefordert in einem vereinfachten Verfahren, da ich wegen nichterreichen der Einkommensgrenze kaum Steuern zahlen muss, die obenerwæhnten Zahlen anzugeben. Ich schickte, wie immer, einfachheitshalber ein Exel-file mit der ganzen Buchhaltung, wo die gewünschten Zahlen klar ersichtlich waren.

Im Mærz erhielt ich zu meinem Erstaunen eine Steuerrechnung, trotzdem die Limite nicht erreicht war. Ich konnte zwischen den zur Berechnung verwendeten Zahlen und den von mir gelieferten Zahlen keinen Zusammenhang finden. Ich zahlte die Steuern und fragte gemæss Gebrauchsanweisung unter dem Titel "Einsprache" an, wie das Steueramt zu seinen Zahlen kam. Spæter erfuhr ich, dass die Steuerrechnung u.a. aufgrund einer vom Steueramt selber ausgefüllten Steuererklærung beruhte, deren Inhalt ich nicht erfahren durfte.

Statt einer Antwort erhielt ich eine Aufforderung, innert 20 Tagen einer Person Vollmacht für meine Steuerangelegenheiten zu erteilen unter Androhung einer Busse von bis zu 10 000.-. Ich konnte dies nicht verstehen und versuchte via E-mail mit dem Steuerkommissær in Kontakt zu kommen, was misslang. Stattdessen erhielt ich eine Mahnung mit gleichem Wortlaut und Abdruck der schon vorher zitierten Paragrafen.

Ich hatte keine Lust, mich bevormunden zu lassen und suchte Løsungen bei eidgen. Aemtern und dem kantonalen Ombudsmann. Es wurde geantwortet, schweizerische Behørden dürften keine Steuerunterlagen nach Norwegen schicken, weil dies vølkerrechtswidrig sei und norwegens Staats- und Steuerhoheit verletze. Die entsprechenden norwegischen Behørden erklærten mir, dass sie nichts von einem solchen Vølkerrecht wüssten, in einem umgekehrten Fall alle Unterlagen direkt an den Norweger in der Schweiz schicken würden und nichts dagenen haben, wenn mir die schweizerischen Behørden Steuerunterlagen nach Norwegen zuschicken, resp. keine Verletzung ihrer Staats- und Steuerhoheit sehen. Ich leitete dies weiter an die entsprechenden Aemter in der Schweiz und stellt fest, dass ich ja in der Schweiz über eine offizielle Adresse verfüge, die auf meiner Hompage und im Telefonbuch unter "Peter Oswald" klar zu finden ist und über die ich regelmæssig und problemlos die schweizerische Mehrwertsteuer abrechne. Darauf wurde geantwortet, ich müsse einer Person Vollmacht über meine Steuerangelegenheiten erteilen.

Es wurde auch festgestellt, dass das Steueramt berechtigt sei, Steuern und Bussen über mich zu verfügen ohne mir dies mitzuteilen. Ich weiss nicht genau, wie das funktioniert, aber ich nehme an, dass ich bei einer ev. Reise in die Schweiz pløtzlich einer unerwarteten, unbezahlbaren Bussenforderung gegenüberstehe, gegen die ich mich nicht wehren kann, da die Einsprachefrist bereits abgelaufen ist.

Unter Druck und aus Angst vor einer solchen Busse erteilte ich am 6. Juni einem Kantonsrat die Berechtigung, meine Steuerakten einzusehen, unter der Bedingung, dass ich Kopien der entsprechenden Akten erhalte. Am 14. Juli schrieb er, dass er die Akten beim kantonalen Steueramt eingesehen habe, aber noch bei der Gemeinde
Bonstetten nachsehen müsse.

Vor etwa 5 Wochen rief er an. Ich erfuhr nicht, wie das Steueramt auf die Zahlen gekommen ist. Ich erfuhr nur, dass offenbar eine Steuererklærung in meinem Namen zirkuliert, die ich bis heute nie gesehen habe (und deren Inhalt ev. auf die Berechnung schliessen liesse) und dass ich meine Einsprache zurückziehen müsse um zu verhindern, dass ich noch mehr Steuern zahlen muss und um die angedrohte Busse zu verhindern. Andernfalls kønnte es für mich sehr teuer werden, in die Schweiz zu reisen oder sogar zurückzukehren, falls meine Aufenthaltsbewilligung in Norwegen nicht verlængert wird.

Weitere Informationen:
http://www.peos.no/2006.htm und in den Beilagen

Ich muss noch folgendes anfügen:

Im Juni 2006 erhielt ich von Bonstetten eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der beschriebenen Rechnung. Es wurde angeboten, die provisorische Steuerrechnung neu zu berechnen, falls sich seit der letzten Rechnung etwas verændert hat. Ich nahm das Angebot an, um endlich herauszufinden, wie gerechnet wird, die neue Berechnung wurde aber verweigert.

2003 wurde schon einmal gefordert, eine Person zu bevollmæchtigen, damals aber ohne Zeitlimite und ohne Bussenandrohung. Ich reiste etwas spæter für eine Arbeit in die Schweiz, meldete mich beim Steueramt und nach der Drohung, die schweizerische Botschaft in Oslo einzubeziehen konnte ich sogar mim Steueramt vorsprechen. Nach kurzem Gespræch wurden mir praktisch alle Steuerzahlungen ab 1999 zurückgezahlt. Mehr Info dazu auf
http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm .

Ich bin Ihnen dankbar wenn Sie mir noch vor dem November antworten kønnen
und grüsse Sie freundlich

Peter Oswald


----- Original Message -----
From: <
info@sk.zh.ch>
To: <
p@peos.no>
Sent: Monday, October 30, 2006 8:25 AM
Subject: Antwort: Kontaktformular RR Internet

Sehr geehrter Herr Oswald
Was war das Thema Ihrer Anfrage?

Freundliche Grüsse
Heinz Grütter
Kommunikationsabteilung des Regierungsrates
des Kantons Zürich



            
info@sk.zh.ch

             28.10.2006 14:53                                           An
                                       
info@sk.zh.ch
                                                                     Kopie

                                                                     Thema
                                        Kontaktformular RR Internet

Das eintreffende Mail weist folgenden Inhalt auf:

Name = Oswald
Vorname = Peter
EMail =
p@peos.no
Telefon = +4774 83 02 00
ArtdesKontakts = Input zum Inhalt der Website des Regierungsrates
Nachricht = Vor ca. 2 Wochen habe ich ein solches Formular ausgefüllt.
Haben Sie es erhalten oder nicht???????

Mit freundlichen Grüssen

Peter Oswald

 

Guten Tag Herr Grütter
 
Ich bitte Sie freundlich, dieses Mail an lic.iur.R.Forster, Kant. Steueramt Zürich, Division Süd, da er keine Mailadresse angegeben hat, an "Chefin DARE" und an den zustændigen Regierungsrat weiterzuleiten. Bestætigen Sie bitte durch Rücksenden des Mails die Weiterleitung.
 
Besten Dank dafür. Mit freundlichen Grüssen
 
Peter Oswald
 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Forster
 
ich habe Ihren Brief mit vielen falschen Behauptungen erhalten:
 
Sie geben als Steuergemeinde "Hedingen" an. Erklæren Sie mir bitte, warum ich in Hedingen steuerpflichtig bin.
 
Sie schreiben von einer Steuererklærung. Was für eine Steuererklærung meinen Sie? Wer hat diese ausgefüllt? Was steht darauf? Hat der Bonstetter Steuersekretær das Steuererklærungsformular mit seinem langen Arm hier in Stjørdal auf meinen Schreibtisch gelegt und nachher wieder geholt? Warum darf ich nicht wissen, was in dieser Steuererklærung steht? Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
 
Sie schreiben von Bilanz- und Erfolgsrechnung. Was für eine Bilanz- und Erfolgsrechnung meinen Sie? Ich wurde vom Gemeindesteueramt aufgefordert, Angaben über die Liegenschaft zu machen, jedoch niemand hat Angaben einer Bilanz- und Erfolgsrechnung verlangt. Mit meiner Zusendung kam offenbar irrtümlich eine angefangene Buchhaltung mit, diese war aber im Dezember noch nicht ausgefüllt.
 
Sie schreiben: "......vom Gemeindesteueramt Bonstetten anlæsslich eines Besuches in der Schweiz an Sie ausgehændigt." Wie stellen Sie sich das vor? Seit ich die Schweiz nach vøkerrechtswidriger Ausweisung verlassen habe, war ich nie in einem schweizerischen Gemeindesteueramt. Seit Anfang Februar habe ich Norwegen nicht verlassen. Was meinen Sie? Meinen Sie, die Bonstetter Steuerbeamten hætten so lange Arme, dass sie eine Steuerrechnung bis nach Norwegen "aushændigen" kønnen, oder glauben Sie etwa, die Steuerbeamten seien extra nach Stjørdal gereist, um mich zu besuchen und bei dieser Gelegenheit eine Steuerrechnung zu præsentieren? Erklæren Sie bitte, was Sie sich da vorstellen! Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
 
Alle Zahlen in Ihrer Steuerrechnung haben keinen sichtbaren Zusammenhang mit den von mir gelieferten Zahlen, ausserdem wurde der Verwaltungsaufwand falsch bewertet. Ich habe das Recht, zu erfahren, wie Sie zu Ihren Zahlen gekommen sind, wie ich auch das Recht habe, nachher gegebenenfalls Einsprache gegen falsche Zahlen einzureichen und zu verlangen, dass Sie die Steuerrechnung berichtigen und die Differenz zurückzahlen. Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
 
Sie behaupten, ich hætte keine Adresse geliefert. Ich habe dem Steueramt, dem Ombudsmann und Kantonsrat X folgende Adresse angegeben:
Peter Oswald
Weidelacherstr. 30
CH-8143 Stallikon
und allen mitgeteilt, dass ich seitdem ich die Schweiz wegen vølkerrechtswidriger Ausweisung verlassen habe, vierteljæhrlich problemlos die MWSt über diese Adresse abrechne. Ich verlange von Ihnen, dass Sie sich darüber beim eidg. Steueramt Abt. MWSt erkundigen und mir einen schriftlichen Bericht der MWSt-Behørde darüber schicken, damit Ihre diesbezüglichen Lügen endlich aufhøren.
 
Ich habe Kantonsrat X zwar Akteneinsicht gewæhrt, er hat aber keine Akten eingesehen. Mit der Bewilligung zur Einsicht war die Abmachung verbunden, dass ich Kopien aller gesichteten Akten erhalte. Da ich keine Kopien erhalten habe, weiss ich, dass er keine Akten eingesehen hat.
 
...und nun zum vielzitierten Artikel 128:
 
Der Artikel lautet: "Die Steuerbehørden kønnen von einem Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland verlangen, dass er einen Vertreter in der Schweiz bezeichnet."
 
1. Der Artikel ist nicht zwingend und in diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf dazu, weil
- die zustændigen norwegischen Behørden ausdrücklich erklært haben, dass sie Ihr eigenartiges "Vølker"-recht nicht kennen.
- die zustændigen norwegischen Behørden ausdrücklich erklært haben, dass sie nichts dagegen haben, wenn mir schweizerische Steueræmter direkt Unterlagen zuschicken und auch keine Verletzung ihrer Hoheit darin sehen, wie einmal jemand behauptet hat.
- ich auf alle von schweizerischen Steueræmtern direkt zugesendeten Unterlagen, ob per Mail oder per Post, reagiert habe. 
- ich alle geforderten Steuern bezahlt habe, leider zuviel.
 
2. Im Artikel steht nichts von Vollmacht. Nur ein Vertreter oder wie vom Ombudsmann geschrieben, ein Briefkasten, wird gefordert. Mit der unrechtmæssigen Forderung nach einer bevollmæchtigten Person wollte der Steuersekretær offenbar eine Bevormundung erzwingen ohne das dafür vorgesehene Verfahren durchzuführen. Dies ist die einzige møgliche Erklærung für die sinnlose Forderung.
 
Ich ersuche Sie, keine "faulen Ausreden" zu erfinden und das erste Mail (untenstehend) richtig zu beantworten.
 
Sie schreiben sich Jurist:
 
Erklæren Sie mir bitte, warum einem ehrlichen Bürger mit Hilfe der Behørden das Vermøgen enteignet werden darf, um dieses zur dreckigsten Korruption, d.h. Korruption, für die behinderte Heimbewohner, die nur über ein sehr kleines Sackgeld verfügen, enorme Betræge zahlen müssen, missbrauchen zu kønnen! Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
 
Erklæren Sie bitte, warum schweizerische Gemeindebehørden den Heimatschein eines Schweizerbürgers vernichten dürfen, ohne über den entsprechenden Totenschein zu verfügen. Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
 
Erklæren Sie bitte, warum schweizerische Gemeindebehørden einem Schweizerbürger Schriftenempfangsschein, Identitætskarte und Pass verweigern dürfen! Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
 
.. und zum konkreten Fall: Erklæren Sie bitte, warum Bezirksbehørden der Stiftung Tixi Sæuliamt ausdrücklich bewilligen, von Behinderten durchschnittlich einen dreizehnfachen Fahrpreis im Vergleich zu der Zeit vor der Enteignung zu verlangen und so die Wehrlosigkeit der Schwæchsten auf's schændlichste auszunützen. Dies trotzdem entgegen der Zeit vor der Enteignung grosse Steuergelder durch die "Stiftung" fliessen und die Hælfte der Fahrzeuge der Stiftung gestohlen sind. Erklæren Sie bitte, wie diese Machenschaften funktionieren kønnten, wenn keine enorme Korruption stattfinden würde. Was meint Ihr Vølkerrecht dazu???
 
Erklæren Sie bitte, warum ein ehrlicher Bürger einem auf so schændliche Art korrupten Staat Geld abliefern soll.
 
---------------------------------------------
 
Um die Angelegenheit endlich abzuschliessen erwarte ich von jedem(r) einzelnen Empfænger(in) dieses Mails:
 
Eine sofortige Bestætigung des Erhalts dieses Mails.
 
Eine Kopie der erwæhnten "Steuererklærung" mit Angabe, wer diese ausgefüllt hat.
 
Ein schriftlicher Bericht der eidg. Steuerverwaltung Abt. MWSt, wie oben beschriebene Abrechnungen bis heute funktioniert haben.
 
Eine Auflistung aller von schweizerischen Steueræmtern direkt zugesendeten Unterlagen (per Mail oder Post) unter Angabe, ob ich den jeweiligen Brief beantwortet oder ignoriert habe.
 
Eine Darstellung aller Gemeindebeitræge an Tixi Sæuliamt von der Gründung 1988 bis zur Enteignung im April 1999.
 
Eine Darstellung aller Gemeindebeitræge an die Stiftung Tixi Sæuliamt von der Enteignung 1999 bis heute.
 
Eine Auflistung aller Steuern,die ich nicht bezahlt habe.
 
Eine Brgründung, warum der Steuersekretær sich weigert, die angedrohte Busse zurückzuziehen, trotzdem ich eine Adresse angeboten habe. Auch dies weist darauf hin, dass eine vølkerrechtswidrige Bevormundung erzwungen werden soll.
 
Eine schriftliche Erklærung, warum ich Steuern zahlen soll, trotzdem ich die angegebene Einkommensgrenze in Bonstetten nicht erreiche, vgl. Sie dazu http://www.peos.no/bonstetten.htm
 
Eine schriftliche Begründung warum Gemeindebehørden den Heimatschein eines Schweizerbürgers vernichten dürfen ohne über den entsprechenden Totenschein zu verfügen.
 
Eine schriftliche Begründung warum Gemeindebehørden einem Schweizerbürger Schriftenempfangsschein, Identitætskarte und Pass verweigern dürfen.
 
 
Falls Sie etwas vergessen haben sollten, so finden Sie es auf http://www.peos.no/2006.htm und http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Peter Oswald

 

Da keine Antwort, Mail am 11. 12. 06 eingeschrieben geschickt!

 

 

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