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Ich stehe zur Zeit in einer Notsituation: Das Steueramt des Kantons Zürich verlangt von mir unter Androhung einer Busse bis Fr.10'000.- und nicht rekursfæhigen Steuerrechnungen dass ich innert 13 Tagen eine von mir bevollmæchtigte, in der Schweiz wohnhafte Person angebe. Eigentlich gehts nur um eine relativ kleine Steuerrechnung, die ich schon lange bezahlt habe. Da die zur Berechnung gebrauchten Zahlen nicht mit meinen Angaben übereinstimmten, wollte ich wissen, wie der Steuersekretær zu seinen Zahlen gekommen ist.

 Wegen früheren und ev. spæteren Erlebnissen mit dem Steueramt habe ich keine Lust, jemanden aus meiner Bekanntschaft in meine z.T. unangenehmen  Steuerangelegenheiten zu ziehen und ausserdem verstøsst es nach meiner Meinung gegen die Menschenrechte, wenn mir grundsætzlich die Møglichkeit genommen wird, gegen willkürliche Entscheide der Steuerbehørden zu rekurieren.

 Nun kann ich aber eine møgliche Busse bis zu Fr.10'000.- nicht riskieren und muss das ganze, wie schon oft in der Schweiz, als Machtdemonstration ansehen, der ich ausgeliefert bin. Ich bin der Meinung, wenn der Staat schon so unsinnige Vorschriften erlæsst, dass z.B. eine Steuerbehørde keine Briefe ins Ausland schicken darf oder dass ein Steuerzahler in den einfachsten Fællen, die eine Erklærung einer Berechnung verlangen, eine bevollmæchtigte Person stellen muss, sollte er auch eine sinnvolle Møglichkeit dafür bieten. Nur bin ich noch nicht fündig geworden. Weisst Du eine staatliche Stelle, die sich als Verbindungsglied zwischen Steueramt und Steuerzahler stellt, wenn eine direkte Verbindung verboten ist? Falls Du etwas weisst, bin ich dir dankbar, wenn Du mir dies møglichst rasch angiebst, da mir das Steueramt nicht viel Zeit læsst.

 

 Hoi Peter

hier meine Antwort im Anhang

aus Diskretionsgründe so - oder machst du die Anhänge nicht auf?

mit herzlichem Gruss,

----- Original Message -----

From: Peter Oswald

Sent: Monday, May 22, 2006 9:33 AM

Subject: Re: Peter

Besten Dank für Deine Mühe.

 Wie ich unterdessen festgestellt habe, kann man nicht eine bevollmæchtigte Person verlangen. Ich füge Dir die entsprechenden Texte an.

 Grundsætzlich habe ich eine Postadresse in der Schweiz u.a. für die MWSt und weil das Tixi noch immer nicht erledigt ist: Weidelacherstr. 30, CH-8143 Stallikon, sie ist übrigens auch auf meiner Homepage: http://www.peos.no/firmaet_mitt.htm .

 Bevor ich Dir geschrieben habe, habe ich andere Wege versucht und dann doch noch Antwort erhalten. Nachdem ich Dir geschrieben habe, habe ich auch noch den Tip erhalten, dem Ombudsmann zu schreiben. Er setzt sich nun auch noch für die Sache ein.

 Uebrigens habe ich mich nun auch interessiert, wie sich Norwegen im umgekehrten Fall verhalten würde, dies nur interessehalber.

 Du musst also vorlæufig nichts mehr unternehmen und ich werde Dich weiterinformieren. Es tut mir leid, dass Du Umtriebe gehabt hast. Als ich Dir schrieb, wusste ich wirklich nicht mehr weiter. Von Bern erwartete ich keine Antwort mehr und vom Ombudsmann habe ich noch nichts gewusst.

Liebe Grüsse 

Peter

 ------------------------- 

Lieber Peter

 heute habe ich mit Herr Kuhn telefoniert und jetzt sehe ich, dass es dir lieber ist, wenn ich nichts mehr mache. Ich hoffe, du bist mir nicht böse, dass ich da schon vorgespurt habe.

Es tönt m.E. völlig machbar und ich kann dir anbieten, als deine Bevollmächtigte mal meine Hebel in Bewegung setzen und die Sache zu regeln versuchen.

 Es gibt 2 Dinge, die ich dir vorschlagen kann:

a)  Ich gehe zu einem Gespräch mit Herr Kuhn und schaue, was er mir vorzuschlagen hat, mit dem Ziel eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Hierzu brauche ich aber deine Vollmacht und ich würde dir zum Rückzug der Einsprache raten, das geht ggw.noch gratis und würde eine einfachere Ausgangssituation schaffen.

 b)  Als Steuerbeamter muss Herr K. einfach den Fall erledigen können. Und hierzu braucht er offenbar noch ein paar Angaben, ist aber durchaus bereit, dies fair zu machen. …..und wenn ich ihm einige kreative Ideen gebe, könnte das bestimmt relativ einfach geschehen.

Wenn du nämlich den Rekurs durchspielen lässest, dann werden sie einen Papierkrieg veranstalten, der vermutlich schlussendlich recht teuer kommt, besonders, wenn du dazu dann einen Treuhänder anstellen müsstest um deine Rechte wahrzunehmen.

Da ich auch zum Ombudsmann einen Zugang habe, könnte ich mich sogar bei ihm erkundigen, was drin liegt und worauf ich in deinem Interesse zu pochen habe.

 Ich glaube damit wäre dir bestimmt gedient.

Du kannst es dir überlegen und mir wieder Bescheid geben.

Es freut mich, wenn ich dein Vertrauen erhalte und dir ein bisschen nützlich sein kann.

 Alles Gute und herzliche Grüsse

 

Hei X

 Besten Dank für Dein Angebot und Deinen Brief voller Rætseln.

 Ich meinte nicht, dass es mir lieber ist, wenn Du nichts mehr machst, sondern dass es ev. nicht mehr nøtig ist und ich Deine Zeit und Kraft nicht unnøtig beanspruchen møchte. Als ich Dir schrieb, wusste ich wirklich nicht weiter, spæter habe ich mit dem Ombudsmann ev. eine andere Møglichkeit gefunden. Ich danke Dir sehr für Deine Hilfe und vor allem Hilfsbereitschaft!!!!!!  

à  ist doch gut, dass du geschrieben hast!

 Warum brauche ich einen Bevollmæchtigten, wenn ich die Einsprache zurückziehen soll?   à Damit der Rückzug nicht ins leere geht.

 Warum überhaupt soll ich die Einsprache zurückziehen? 

à weil wir ohne sie die Sache besser lösen können

Ich sehe keinen Sinn in einem Rückzug. Die Steuern sind falsch verrechnet und entsprechend ist eine offizielle Einsprache nøtig. Ich sehe keinen Fehler an meiner Einsprache!

 Warum muss eine Einsprache in einem (angebl.) Rechtsstaat teuer sein?

à weil damit weitere  Abklärungen gemacht werden und alles viel genauer geprüft wird – das kann auch zu deinen Ungunsten passieren. Es braucht keine teuren Abklærungen: Ich habe meine Buchhaltung eingeschickt und darin sind die richtigen Zahlen klar ersichtlich. Nøtigenfalls braucht es eine Kopie des Bankauszugs, der Rechnung der Verwaltung und der Rechnung für den Hzpothekarzins, alles per Mail übermittelbar. Ich weiss nicht, was da teuer sein kønnte. Wenn der Kanton Zürich wegen 200.- Steuern mehr Aufwand treiben will, dann muss die Fæhigkeit des Steuersekretærs wirklich angezweifelt werden, besonders bei den Millionen Steuern, die im Kanton Zürich mangels Kontrolle entzogen werden und dem Lohn des Steuerbeamten.

 Da kommt mir folgendes Erlebnis in den Sinn: Im Zusammenhang eines früheren Enteignungsversuchs ca. 1994 musste ein Steuerkommissær meine Buchhaltung kontrollieren. Er arbeitet 4 Tage und konnte keinen falschen Rappen finden. Er war sehr enttæuscht, da er angeblich sonst nur Banken revidierte und (da staunte ich) angeblich jeweils mehrere hundert tausend Franken für den Staat herausholt. Er sagte, er kønne nicht verstehen, dass er, und gerade er, der dem Staat sonst so viel einbringt, seine Zeit verschwenden musste um meine Buchhaltung zu kontrollieren.

 Soll der Staat nun den gleichen Fehler wieder machen, jetzt nur noch extremer? Mit „Verstand“ læsst sich so ein Verhalten nicht mehr erklæren.

 Was für Angaben braucht Herr K.?  

à ich glaube zunächst nur die Vollmacht, damit er mich einweihen darf… Und ohne das kann ich eben nichts ausrichten.

 Warum braucht es kreative Ideen? Es geht doch um eine ganz einfache Steuerangelegenheit!  à das meine ich grundsätzlich auch. Aber offenbar seid ihr euch nicht in allem einig. Wære aber møglich, abzuklæren! Ich habe keine Meldung oder Frage des Herrn K. erhalten, sondern nur diese unberechtigte Forderung. Meine Fragen hat er alle ignoriert! Da kein sachlicher Kontakt, keine Fragestellung o.dgl. stattgefunden hat, kann nicht von Uneinigkeit die Rede sein.

 Warum brauche ich einen Treuhænder? 

à damit du im Falle eines weiterführenden Abklärungsverfahrens jemand Sachverständigen hast, der dich und deine Interessen gegenüber dem Staat vertritt. Um Zahlen aus einer einfachen Buchhaltung zu nehmen, braucht es kein Verfahren. Alles andere ist Plødsinn, besonders bei diesem Betrag, dieser Distanz und meiner Ehrlichkeit!!!! Das ganze macht mich nur misstrauisch!

 Es geht doch um eine ganz einfache Angelegenheit: Ich habe in Bonstetten eine kleine Wohnung. Dies gibt Einnahmen und Ausgaben. Die Einnahmen sind die Mietzinszahlungen, alle auf’s gleiche Bankkonto und nachweisbar. Die Ausgaben sind einerseits die Zahlungen an die Verwaltung, eine im Sæuliamt angesehene Treuhandfirma und anderseits die Hypothekarzinszahlungen an die im Sæuliamt ebenfalls angesehene Sparcassa. Alles ganz einfach nachweisbar. Alles ist genau in der Buchhaltung aufgeführt. 

à dann wird es auch für mich einfacher sein, wenn ich Einblick nehmen könnte. Lege ich bei: Wohnung auf norwegisch heisst „leilighet“ alles andere ist klar! Ah noch: Schweiz auf norwegisch heisst „Sveits“ (Ein viel zu schøner Name für so eine Organisation!!)

 2003 hat mir der Steuersekretær von Bonstetten ein Steuererklærungsformular und mit gleicher Post eine Steuerrechnung für Fr. 0.- geschickt und in beiliegendem Brief mich gebeten, das Steuererklærungsformular auszufüllen und gleichzeitig versichert, dass ich keine Steuern werde zahlen müssen.

 2004 hat er den beiliegenden Brief geschickt und ich habe, vertrauensvoll wie ich bin, nicht nur die geforderten Zahlen, sondern gleich die ganze Buchhaltung geschickt. Das Vertrauen wurde daraufhin (einmal mehr) missbraucht, indem aus der Buchhaltung Zahlen verwendet wurden, die eigentlich nur die norwegischen Steuerbehørden etwas angehen, wæhrend die für die Schweiz brauchbaren Zahlen nicht verwendet wurden, sondern durch nicht nachvollziehbare, gedichtete Zahlen ersetzt wurden. Zugegeben, mir ist auch ein Fehler passiert. Offenbar ist der Computer im falschen Moment abgestürzt. So war die Buchhaltung, die ich an die Steueræmter geschickt habe, nicht vollstændig und ich habe ein Einkommen von NOK 87906.- statt von NOK 53142.- versteuert. Da der Fehler zugunsten der Steueræmter war, habe ich ihn nicht berichtigt. Dem norwegischen Staat mag ich die Mehreinnahmen gønnen, ermøglicht er mir doch ein ordentliches Weiterleben auf dieser Erde, was mir von der Schweiz verunmøglicht wurde. Ausserdem bezahlt der norwegische Staat in diesem Jahr sehr viel für die Reparatur der in  der Schweiz zugefügten Gesundheitsschæden.

 Und da ist noch das Problem, dass mir der Steuersekretær steuerfreiheit verspricht und nachher eine Rechnung schickt. Aber auch dieses sollte eigentlich ohne besondere Kreativitæt zu løsen sein.

à darüber möchte ich mich erkundigen Habe ich schon beigelegt! Mehr dazu siehst Du auf http://www.peos.no/seite12.htm Die schlussendlich vom Steueramt ausgewæhlte Steuererklærung entspricht „Steuererklærung Nr. 1“

 Wenn Herr K. noch weitere Angaben braucht, so kann vermutlich nur ich sie liefern, da sonst niemand, der für Herrn K. zugænglich ist, bescheid weiss. Ausserdem wæren noch die norwegischen Steuerbehørden, und ich habe auch schon Herrn K. erlaubt, dort Einkünfte einzuholen. In Realitæt wird er dies aber kaum machen kønnen, da den schweizerischen Steuerbehørden zum Schutze der international grøssten Verbrecher eine Kommunikation mit auslændischen Steuerbehørden verboten ist.

  à ich glaube, er braucht nur einen Gesprächspartner, der ihm hilft, die Sache angemessen zu einem Ende zu bringen. Jedenfalls tönte es so wie wenn ein Gespräch auch für ihn hilfreich wäre.

Warum verhindert er dann jeden Kontakt zu mir ausser stupiden Forderungen? Einen solchen Kontakt habe ich ihm per E-mail angeboten und dies wære vorerst einmal das sinnvollste!

 Er darf dies aber nur mit mir machen und offen legen, wenn du dein Ok dafür gibst. Du kannst ja die Vollmacht einschränken, zB.   „zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit der Steuerbehörde und Einblicknahme in meine Akten im Zusammenhang mit der Steuereinschätzung des/der Jahre/s …. „

Mehr braucht es für mich nicht. Aber ich will dich nicht nötigen und ich nehme es auch nicht persönlich. Ich denke einfach, es würde die Sache sehr vereinfachen und mithelfen, hier vor Ort eine vernünftige Lösung für die ohne langes Verfahren zu erhalten. Aber es ist allein dein Entscheid!

„Nur zum Einblick in meine Akten“ bin ich einverstanden. Aber ich will keine oder eine volle Stellungnahme der Behørden und kein Kompromiss. In den letzten Jahren ist zuviel geschehen als dass ich mich nicht noch mehr betrogen fühlte, wenn in meinem Namen irgend ein Kompromiss erzielt würde.

 

 Ich habe grosses Vertrauen zu Dir und hoffe, dass Du es nicht persønlich nimmst, wenn ich Dir die Vollmacht nicht erteile. Leider habe ich in meinem Leben allzuoft jemandem vertraut und musste dies hart büssen.  Auch hier, in einem Land, wo Vertrauen unter dem normalen Volk selbstverstændlich ist (90% aller Kunden wollen keine Quittung, wæhrend nur etwa 2% auf die Idee kommen, so die 25% Mehrwertsteuer zu umgehen, was ich nie zulasse), musste ich lernen, dass man Menschen, die Liegenschaften vermieten und Politikern nicht vertrauen darf. Die von mir gewünschte Friedensrichter- (Konfliktråd-) verhandlung wird næchste Woche sein, da ich diese Woche 3 Tage im Spital bin, und ich habe keine grosse Chance, weil ich einmal mehr zuviel Vertrauen hatte.  (Spätere Anmerkung: Ich hatte wider Erwarten eine Chance und der norwegische Friedensrichter (Konfliktråd) hat mir sehr viel geholfen. Rechtlich ist der norwegische Staat offenbar nicht mit dem Verbrecherstaat "Schweiz" vergleichbar!!!)

àdas ist traurig!

 Ich werde Herrn K. mitteilen, dass seine Forderung nach einer bevollmæchtigten Person   gesetzeswidrig ist (Beilage Schreiben des Ombudsmannes und der Silvia Frohofer, Eidg. Steuerverwaltung, Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen), dass er Post an meine schweizer Adresse schicken kann und dass Fristen dem von ihm geforderten Umweg angepasst werden müssen. Ebenso dass ich immer noch auf die Antworten auf meine Fragen warte wozu er verpflichtet ist. Ich warte aber noch Deine Antwort zu obigen Fragen ab.

à nein, in dem Falle rate ich dir eher, einfach zuzuwarten. Und ich sage, dass ich sie noch nicht habe.

Bitte jetzt nichts dergleichen tun, sonst wird es auch für den Ombudsmann schwieriger.

Du musst ihm den Ombudsmann nicht ankünden, lass diesen einfach selber mal aktiv werden!

 Ich warte! Ich wollte nur verhindern, dass der Steuersekretær seine Drohung wahrmachen kann, ohne Information zu entscheiden! Ich warte auch lieber, wenn man mir daraus nicht „einen Strick binden kann“!

 Die ganze, im grunde genommen sehr einfache Angelegenheit sieht einmal mehr nach einer weiteren Drehung der Machtdemonstationsspirale aus.

Vielleicht ist es das, aber wir können die Leute nicht ändern. Wir können uns nur darauf einstellen und entsprechend möglichst geschickt vorgehen……

 Falls Du Deine Kreativitæt für mich einsetzen møchtest (und Zeit dazu hast), so wære mir lieber, wenn Du ohne Vollmacht Dich dafür einsetzten kønntest, dass die schweizerischen Behørden ausnahmsweise ein Problem (hier die Tixienteignung) ohne Machtdemonstration und statt dessen mit einem fairen Gespræch løsen. Ich wære trotz allem noch immer dafür zu haben. Eine solche dauernde Løsung bræchte mit weniger Aufwand sicher mehr, als ein Flickwerk, das weitere Machtdemonstrationen nach sich ziehen wird à das ist genau in meinem Sinn. Und es lässt sich umso besser machen, je weiniger du deiner (verständlichen) Wut schon Luft machst!

 Ich kann meine „Wut“ gut bændigen, wenn ich es für sinnvoll erachte. In diesem Fall ist für mich die Voraussetzung ganz klar. Ich habe meine Meinung seit der Enteignung wegen der Ausweisung geændert. Wæhrenddem ich früher eine Løsung angestrebt habe, nach der der gesamte Transportdienst 5 Jahre gleich weiter funktionieren sollte, mit meiner Hilfe im für die „Stiftung“ unangenehmen Bereich. So bildet heute die Grundlage eine zehnjæhriges gleiches Transportangebot wie zu meinen Zeiten mit mindestens gleicher Leistungszunahme ab Enteignung. Ohne diese Grundlage ist keine Løsung møglich! Dies ist keine theoretische Forderung sondern ich habe bewiesen, dass eine solche Løsung mit viel einfacheren Mitteln møglich ist! Zu diskutieren wære noch:

*      Die Sicherstellung, dass der Transportdienst trotz meiner Ausweisung und damit erzwungenen Distanz entsprechend funktioniert, z.B. Kautionszahlung, regelmæssige Verøffentlichung

*      Eine allfællige Entschædigung gegenüber mir. Diese dürfte nicht mit Steuergeldern erfolgen, sondern mit dem Privatvermøgen der Leute, die ihre Macht missbraucht haben: z.B. bei der Vernichtung meines Heimatscheines, beim „Verschwindenlassen“ von für Behinderte bestimmten Steuergeldern usw.

 Daneben bin ich der Meinung, dass „Wut“ nicht der richtige Ausdruck ist, wenn ich auch Grund dazu hætte. Ich bin der Meinung, dass ich weiss, was ich will und dass ich nüchtern darüber nachdenken kann, aber ich sage es nicht unbedingt, jedenfalls nicht alles.

 Zitat aus meinem Tixibericht auf http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm

 „Ich möchte noch folgendes anfügen: Die Schweiz ist ein sehr schönes Land. Ich liebe dieses Land. Nicht nur die Landschaft ist einzigartig, sondern auch der schweizerische Staat, der viele gute Ideen und Menschen beinhaltet. Darum wehre ich mich gegen eine Vernichtung von innen her!“

 Ich wünsche mir eigentlich am meisten aus der ganzen Sache, dass Politiker sich bewusst werden, was sie überhaupt machen und welche Kræfte wie funktionieren in diesem Staat!!

Nach meiner Meinung haben sie absolut zu Unrecht gehandelt und kamen darum unter Druck, immer weiter sich im Unrecht zu bewegen, da ein Politiker nie einen Fehler zugeben und entsprechend eine sinnvolle Løsung finden kann.

Peter

 

 Hei X

Ich møchte nocheinmal betonen, dass es um nichts geht: Der Steuerkommissær hat falsche Zahlen gebraucht und ich habe nachgefragt, wie er zu diesen Zahlen gekommen ist. Ausserdem ist die von Bonstetten angegebene Grenze von Fr. 5600.-, die so oder so nicht überschritten ist. Ausserdem geht's darum, dass der Steuerkommissær sich weigert, eine E-mail-Adresse anzugeben oder irgend eine andere Kommunikation zu ermøglichen. E-mails von mir werden ignoriert!

 Die Steuern sind schon lange bezahlt und es geht høchstens um eine Rückerstattung.

 Falls die Tixi-Geschichte wieder aufgerollt werden soll, wie dies der Ombudsmann offenbar angedeutet hat, so hast Du am meisten Informationen auf http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm und den damit verbundenen Internetseiten. Weiter ist in der Gemeindeverwaltung Hedingen eine CD zu diesem Thema deponiert, dies im Zusammenhang mit http://www.peos.no/seite8.htm . Ich habe die CD dort gesehen, als ich mich abgemeldet habe.

 Liebe Grüsse

 Peter

 

                                                                                    Stjørdal, den 6. juni 2006

 Hei X

 Beiliegend sende ich Dir die Vollmacht. Ich møchte aber, dass Du die Vollmacht nur benützest, wenn Du auch die Zeit und selber ein gewisses Interesse hast, Dich mit der Angelegenheit und der Vorgeschichte zu befassen. So erwarte ich, dass Du die Internetseite http://www.peos.no/Tixi_Saeuliamt.htm und die mit Links angehængten Seiten und meine die Sache entsprechenden E-Mails liest.

 Falls Du diese Zeit nicht aufbringen kannst, so habe ich volles Verstændnis dafür – es gibt wichtigere Probleme auf dieser Welt! Ich hoffe aber sehr, dass unsere Freundschaft in jedem Fall bestehen bleibt und danke Dir in jedem Fall für Dein Interesse und Deine Hilfsbereitschaft.

 Mit lieben Grüssen

 Peter

 

Herr A. Kuhn

Kant. Steueramt Zürich Division Süd

Bændliweg 21

8090  Zürich

Sveits

                                                                                   Stjørdal, den 6. juni 2006

 Hiermit erteile ich Kantonsrat X die Bewilligung,

Einsicht zu nehmen in meine Akten im Zusammenhang mit der Steuererhebung, sowie Kopien der Briefe an mich entgegenzunehmen. Ich bitte Sie, Ihre Korrespondenz an mich und gleichzeitig entsprechende Kopien an Kantonsrat X zuzustellen sofern Kantonsrat X die Kopien wünscht. Kopien aller Akten, die im Zusammenhang mit dieser Vollmacht dem Kantonsrat X gezeigt werden und die nicht von mir persønlich stammen, sind sofort an mich zu senden.

 Alle Post ist an meine E-mail oder Post-Adresse in Stjørdal zu senden. Falls der Absender der Meinung ist, eine solche Sendung sei nicht zumutbar, kann meine offizielle Adresse in der Schweiz benützt werden. Ich møchte aber darauf hinweisen, dass eine solche Umleitung laut norwegischem Recht vølkerrechtswidrig ist. Rechtsstand für alles ist Nordtrøndelag.

 Stjordal, ….. Juni 2006  

 Unterschrift

Peter Oswald

 

 Entwurf einer Gedankenstütze für Kantonsrat X (von ihm verfasst)

 Peter Oswald

 Einsprache gegen Steuerrechnung 2004

Vom 19. März 2006

Zu klärende Fragen:

 1.              Wie kommt der durch die Steuerbehörde errechnete Steuerbetrag für Peter Oswald zustande?

à    Einsichtnahme in die Steuerrechnung 2004

2.              Welche weiteren Abklärungen sind für das Steueramt noch nötig (Brief vom 6.4.06) und wie lauten die Fragen, die für das Einspracheverfahren zu beantworten sind?

 3.              Wie kommt das Steueramt auf Einnahmen von Fr. xxxxx                   bzw. auf Erwerbseinkünfte von Fr. xxxxx

 4.              Wie hoch war der effektive Unterhalts- und Verwaltungsaufwand       der Fa. Intus, AaA, und weshalb wurde für die Berechnung nicht dieser effektive Aufwand verwendet?

Wie hoch ist der eingesetzte Betrag von pauschal 20% des Aufwands und wie viel höher ist er als der effektive Betrag?

 5.              Auf welcher Grundlage hat Steuerkommissär T. Käppeli Steuerfreiheit für Einkommen unter Fr. 5600.—in Aussicht gestellt, bzw. weshalb kommt P. Oswald nicht in den Genuss dieser Regelung?

 Weitere fragen:

-----------------------------------------

Von mir aus keine weiteren Fragen. Das ganze Theater ist sowieso unverhæltnismæssig und sinnlos.

 Zu

 

1.      

2.      

3.     Ich habe Dir eine Kopie des seinerzeitigen Mails an das Bonstetter Steueramt geschickt. Sie wollten nur Einnahmen in Bonstetten, Verwaltungsaufwand und Hypothekarzins wissen. Ich habe ein Excel-File mit unvollstændiger Buchhaltung ( siehe „Bk desember“) geschickt, die geforderten Angaben waren aber auf der Seite „leilighet i Sveits“ vollstændig dokumentiert: Einnahmen: Fr.xxxxx Verwaltungsaufwand: Fr. xxxxxxxxx und Hypothekarzins: Fr. xxxxxxxxx. Daraus erfolgt nach Adam Riese ein Gewinn von Fr. xxxxxx. Etwas anderes wurde nicht gefragt und braucht also Herr Kuhn nicht! Zur Information habe ich Dir aber auch noch die fertiggestellte Buchhaltung geschickt.

4.      

5.     Das mit den Fr. 5600.- verstehe ich nicht ganz, da Herr Kæppeli nichts dazu erklært hat. Man müsste wohl ihn fragen.

 Zu Steuerbefreiung: Ich wusste damals nicht, wie man ein enteignetes Vermøgen versteuert und schickte darum 4 Steuererklærungen zur Auswahl ein. Der Steuerkommissær entschied sich schlussendlich für Version 1, also dass ich keine Steuern mehr zahlen muss, weil Steuergelder missbraucht wurden, um mir mein Vermøgen zu enteignen.

 1998 bot ich an, das Tixi einem Verein zu übergeben, der den Behinderten bestimmte Mitbestimmungsrecht gewæhrt und (ev. mit meiner Mithilfe) das Transportangebot weiterführt. Ein „Verein Tixi Sæuliamt“ wurde gegründet, dieser wollte aber weder die Mitbestimmungsrechte gewæhren noch das ganze Transportangebot weiterermøglichen. Ein Gespræch mit mir wurde abgelehnt und so musste ich das Tixi selber weiterführen. In dieser Situation wurde unter dem Titel „Tixi Sæuliamt“ (ohne „Verein“) ein Gemeinderatsbeschluss verøffentlicht, wonach die betreffende Gemeinde einen Beitrag an den „Verein Tixi Sæuliamt“ ausrichtet. Natürlich war nicht gemeint, dass ich als Tixibetreiber den Beitrag erhalten sollte, sondern mit der Irreführung der Bevølkerung und einem folgenden Spendenrückgang sollte ich unter Druck gesetzt werden, das Tixi bedingungslos zu übergeben. Ich bat die zustændigen Leute, solche schædigende Aktionen zu unterlassen, worauf nacheinander 3 weitere Gemeinden solche Verøffentlichungen machten. Nachdem ich versuchte, mit einem Leserbrief die Sache klarzustellen, schrieb mir der Anzeiger, dass er grundsætzlich keine Leserbriefe, „die von meiner Feder stammten“ mehr verøffentliche, woran er sich auch hielt.

 Im Mærz 1999 riefen angeblich (stimmte aber offenbar auch) eine Hedinger Gemeinderætin und der Stalliker Gemeindeschreiber Fahrerinnen an und boten Fr. 1.- pro Bezirks-Einwohner, also Fr. 40000.- für’s Tixi Sæuliamt für den Fall, dass ich enteigenet und vom Tixi entfernt würde. Nach der Enteignung wurde mindestens ein Teil davon ausgezahlt, jedoch bei der Stiftung Tixi Sæuliamt nicht verbucht.

 Somit besteht der Sachverhalt, dass Steuergelder missbraucht wurden, um mein Vermøgen zu enteignen, eindeutig. Es scheint Dir vielleicht eigenartig, dass in einem Rechtsstaat in einer solchen Situation Steuerbefreiung gewæhrt wird, aber nach meiner Erfahrung ist die Schweiz kein Rechtsstaat und so sind solche Abkommen legitim.

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Ich habe nie die versprochenen Antworten zu den oben beschriebenen Fragen erhalten. Stattdessen wurde ich immer wieder genøtigt, die Anfrage zurückzuziehen. Ich habe auch nie die versprochenen Kopien erhalten!

 

 Lieber Peter¨

 Ich war bei Herr Kuhn und konnte Einsicht nehmen in die Berechnungsgrundlagendeiner Steuerrechnung.

und ich habe mich angemeldet um auch in Bonstetten Einsicht nehmen zu können in deine Steuerrechnung. Sobald ich beides gesehen habe, werde ich dir eine Rückmeldung geben, wie diese zstande gekommen ist und was ihr zugrunde liegt.

 

Lieber Peter

 An unserem letzten Telefongespräch hast du gesagt, dass du die Einsprache zurückzuziehen bereit bist. Ich habe mich nochmals kurz beim Ombudsmann erkundigt, was das für die frühere Bussenandrohung heisst. Er sagt, dass du eine Busse in dieser Sache nicht zu befürchten hast. Mit dem Rückzug gibt es keinen Grund für eine Busse mehr, d.h. sie ist gegenstandslos geworden.

 (Bemerkung:Am erwæhnten Telefongespræch wurde abgemacht, dass Herr Kuhn die angedrohte Busse zurückzieht, was nie geschehen ist!)

Doch der Rückzug ist erst gültig, wenn er schriftlich erfolgt und persönlich unterschrieben ist.

Ich habe dir nun im Anhang ein Rückzugsschreiben aufgesetzt. Du kannst es auf deinem Briefpapier ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Steuerveraltung schicken.

Oder du kannst es per Post an mich schicken, dann wechsle ich das Couvert und schicke es von hier aus ans Steueramt und den Ombudsmann.

Die Kopie an Ombudsmann und mich ist einfach eine Absicherung, dass alle die gleiche Mitteilung haben.

Ich hoffe, das ist in deinem Sinn.

Ich hoffe, dass mit dem Rückzugsschreiben die Sache für dich erledigt ist und dich nicht weiter plagt.

und ich danke dir für deine Vertrauen!

 

Nun wünsche ich dir einen guten Herbst

und grüsse herzlich,

 

Bemerkung dazu: Zuerst wurde die Busse angedroht, um eine bevollmæchtigte Person zu erzwingen, spæter von einem Vertreter , dann von einer Adresse und jetzt nur vom Rückzug der Einsprache abhængig gemacht. Was ist mit der næchsten Steuerrechnung? Braucht's dann die Person oder die Adresse nicht mehr oder, was logisch zu erwarten wære, beginnt dann das ganze Theater wieder von neuem entgegen dem, was hier in Aussicht gestellt wird? Also wieder neue Bussendrohungen usw?

Wære die Person gebraucht worden, um meine Einsprache entgegen meinem Willen zum Verschwinden zu bringen? Warum?

 

 

                                                                               Stjordal, 12. Oktober 2006

  

Rückzug der Einsprache

 Sehr geehrter Herr Kuhn

 Heute beziehe ich mich auf meine Einsprache vom 19. März 2006, auf Ihre Schreiben vom 6. April und 3. Mai 2006, sowie auf diverse Gespräche mit Kantonsrat X, dem ich am 6. Juni 2006 die Vollmacht zur Einsichtnahme in meine Akten gegeben hatte.

 Es hat eine Klärung stattgefunden und meine Einsprach ist gegenstandslos geworden. Damit kann ich meine Einsprache zurückziehen.

 Ich bitte sie den Rückzug der Einsprache vorzumerken und mir schriftlich zu bestätigen, dass damit auch die Bussenandrohung gegenstandslos geworden ist und ich auch bei meiner Rückreise in die Schweiz keine Busse zu gewärtigen habe.

 Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen und

mit freundlichen Grüssen,

Peter Oswald

 Kopie an:

Ombudsmann des Kantons Zürich, Mühlebachstrasse 8, 8090 Zürich

Kantonsrat X

 

 

 

Bemerkung dazu:

 

Es hat keine Klærung stattgefunden. Ich habe die Einsprache nicht zurückgezogen.

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From: Peter Oswald
Sent: Monday, October 30, 2006 12:53 PM
Subject: Tixi Sæuliamt
Eine Stellungnahme zu folgendem Text wære interessant:
"Noch was zur Tixi-Taxi-Situation. Säuliamt-Winterthur retour kostet?  sFr. 140.-. Werde demnächst mal ein Telefon bei der betreffenden Stelle machen (habe die Telefonnummer bereits organisiert), um zu fragen, wie auf der Welt solche Wucherpreise gerechtfertigt werden."
 Liebe Grüsse
 Peter
 PS: Meine Antwort zu der betr. Person:
 
Tixi: Nach Abmachung muss es weitergeführt werden wie zu meinen Zeiten, d.h. pro Fahrt und Rollstuhl Fr. 2.-, Ausnahme: Heimbewohner (z.B. Gøtschihof) gratis. Du kannst Dich darauf berufen. Eine Erhøhung auf ZVV-Tarif unter Berücksichtigung eines Halbtaxabos kann u.U. entschuldigt werden. Ich wohne nun über 4 Jahre in Norwegen und weiss nicht, wie der ZVV-Tarif heute für diese Anzahl von Zonen ist, kønnte mir aber vorstellen, dass ein Bahnbillet vielleicht etwas günstiger ist

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Sent: Monday, October 30, 2006 10:44 PM
PS: das mit dem Tixi nach Winterthur scheint mir auch reichlich teuer!

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From: Peter Oswald
Sent: Tuesday, October 31, 2006 7:00 AM
Die 140.- sind kein Einzelfall, vgl http://www.peos.no/uster.htm
 
1990 habt Ihr Kantonsræte den Behinderten einen Behinderten-Transportservice im ganzen Kanton zum Preis des ZVV versprochen. Das Volk hat Euch x Millionen Steuergelder für die Realisierung dieses Projekts bewilligt und auch bezahlt. Seither hab Ihr Kantonsræte unzæhlige Millionen Steuergelder via "Pro Mobil" Eurer Korruption zugeführt auf Kosten der Schwæchsten. - Und Ihr lügt das Volk immer noch an und führt noch immer Millionen via "Pro Mobil" Eurer Korruption zu! Indem Ihr dafür sorgt, dass der versprochene Transportservice nicht funktioniert ermøglicht Ihr den Gemeindepolitikern ebenfalls Millonen via scheinbare Transportdienste ihrer Korruption zuzuführen. - ..........und die Behinderten bleiben im Gefængnis - damit keiner der Steuerzahler Euren Betrug sieht!
 
Kann Eure hochgepriesene "Demokratie" nur dank der enormen Korruption auf Kosten der Schwæchsten überleben? Müssen darum Menschen, die zufællig in diese Funktionen hineinsehen, das Land verlassen? Wird Ihnen darum die Einreise mit fiktiven Bussendrohungen versperrt?
 
Eine Stellungnahme wære interessant - eine Aenderung besser!

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................ ob's mit den 85% Eurer Kulturførderung ans Opernhaus ebenso geht??????????????????????

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Sent: Tuesday, October 31, 2006 11:55 PM
ja, das macht mir selber Müher! Eine Änderung istr wohl nur über den Wahlzettel möglich - die Mehrheitsverhältnisse sind verheerend.
Ich wünsche dir eine gute nacht!

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nächster Brief

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Sent: Thursday, November 23, 2006 11:43 PM
Subject: Fw: Rückzug
 
Lieber Peter
hast du das Schreiben zum Rückzug deiner Einsprache eigentlich irgendwann ins kantonale Steueramt geschickt? Eine Kopie habe ich nie erhalten und weiss es darum nicht. Wenn ich nun deinen neuesten Briefwechsel anschaue, dann scheint mir da etwas nicht so gut gelaufen zu sein.
Ich schicke dir meinen Vorschlag nochmals, damit du das nachholen kannst. wenn du die Einsprache zurückgezogen hast, musst du überhaupt keine Angst vor Busse bei der Einreise haben!

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From: Peter Oswald
Sent: Friday, November 24, 2006 1:47 AM
Subject: Re: Rückzug
Ich habe den Rückzug nicht abgeschickt. Erstens hat überhaupt keine Klærung stattgefunden, d.h. ich weiss noch immer nicht, woher das Steueramt die Zahlen hat, nach meiner Meinung sind alle Zahlen falsch und die Steuer viel zu hoch. Herr Kuhn hat die Busse nicht zurückgezogen, wie abgemacht, trotzdem ihm schon lange eine Adresse zur Verfügung steht. Ich warte nun auf eine anstændige, schriftliche Beantwortung meiner Einsprache und dass anschliessend die Zahlen berichtigt werden und eine Steuerrückzahlung stattfindet. Ausserdem erwarte ich von jedem Empfænger:
 
Eine sofortige Bestætigung des Erhalts dieses Mails.
 
Eine Kopie der erwæhnten "Steuererklærung" mit Angabe, wer diese ausgefüllt hat.
 
Ein schriftlicher Bericht der eidg. Steuerverwaltung Abt. MWSt, wie oben beschriebene Abrechnungen bis heute funktioniert haben.
 
Eine Auflistung aller von schweizerischen Steueræmtern direkt zugesendeten Unterlagen (per Mail oder Post) unter Angabe, ob ich den jeweiligen Brief beantwortet oder ignoriert habe.
 
Eine Darstellung aller Gemeindebeitræge an Tixi Sæuliamt von der Gründung 1988 bis zur Enteignung im April 1999.
 
Eine Darstellung aller Gemeindebeitræge an die Stiftung Tixi Sæuliamt von der Enteignung 1999 bis heute.
 
Eine Auflistung aller Steuern,die ich nicht bezahlt habe.
 
Eine Brgründung, warum der Steuersekretær sich weigert, die angedrohte Busse zurückzuziehen, trotzdem ich eine Adresse angeboten habe. Auch dies weist darauf hin, dass eine vølkerrechtswidrige Bevormundung erzwungen werden soll.
 
Eine schriftliche Erklærung, warum ich Steuern zahlen soll, trotzdem ich die angegebene "Einkommensgrenze in Bonstetten" nicht erreiche, vgl. Sie dazu http://www.peos.no/bonstetten.htm
 
Eine schriftliche Begründung warum Gemeindebehørden den Heimatschein eines Schweizerbürgers vernichten dürfen ohne über den entsprechenden Totenschein zu verfügen.
 
Eine schriftliche Begründung warum Gemeindebehørden einem Schweizerbürger Schriftenempfangsschein, Identitætskarte und Pass verweigern dürfen.
 
 
Weitere Informationen auf http://www.peos.no/2006.htm
 
Ich habe mich damit abgefunden, nie mehr in die Schweiz zu reisen und hoffe, møglichst bald die norwegische Staatsbürgerschaft erhalten zu kønnen.

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From: Peter Oswald
Sent: Friday, November 24, 2006 9:10 PM
Subject: Re: Rückzug
Zum Rückzug noch folgende Ueberlegung: Wenn ich die Anfrage zurückziehen würde, wære dies keine Løsung. Im næchsten Frühjahr erhielte ich einfach eine 20fache statt doppelte Steuerrechnung und dann beginnte das ganze Theater von neuem. Primær geht's ja um Provokationen und Machtdemonstrationen. Ich habe auch gemeint, diese würden irgendwann aufhøren, aber nun habe ich die Hoffnung aufgegeben. Mein bester Schutz ist, mich møglichst ausser Reichweite aufzuhalten: d.h. møglichst in Norwegen bleiben (nøtigenfalls eben als offizieller Asylant, was nach dem Vorgefallenen møglich sein sollte) und mich bemühen, møglichst bald die norwegische Staatsbürgerschaft erwerben. Ist vielleicht feige, aber ich habe nicht mehr die Kraft, mich laufend den Aggressionen und Machtdemonstrationen auszusetzen.
 
In der Schweiz gibt's ein ungeschriebenes Gesetz: Wenn jemand mit echtem Idealismus einen Sozialdienst aufbaut, so wird er nach 2 Jahren auf die Seite gestellt, der Sozialdienst verliert seinen Sinn und wird zur Korruption missbraucht. In meinen 10 Jahren Einsicht in Politik und Sozialwesen habe ich dies sehr oft beobachtet. Mit Tricks konnte ich 10 Jahre lang dies bei Tixi Sæuliamt verhinderrn. In diesen 10 Jahren hat sich aber eine enorme Aggression aufgebaut, die sich dann bei der Enteignung entladen hat. Soviel konnte ich verstehen und irgendwie "akzeptieren". Aber jetzt sind siebeneinhalb Jahre seit der Enteignung und die Aggressionen sind nicht mehr erklærbar. So bleibt mir eben nur noch die Distanz.
 

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Sent: Friday, November 24, 2006 11:39 PM
Subject: Re: Rückzug

 
Lieber Peter
nachdem wir vor einiger Zeit ein langes Telefongespräch hatten und ich dir alles genau erklärt hatte, meinte ich, dass deine Fragen beantwortet sind. Mir schien es absolut ratsam für dich, den Rückzug zu unterrschreiben und per Post zu schicken. Damit wäre die diesjährige Sache abgeschlossen. Das Papier habe ich dir ja hierzu bereits aufgesetzt.
 
Und falls im neuen Jahr wieder solche Sachen kommen würden, würden wir (falls dir das recht ist) es studieren und nach gegenseitiger Rücksprache sinnvoll darauf reagieren. Ich habe eigentlich keine Angst, dass eine viermal höhere Rechung eintrifft. Wenigstens dann nicht, wenn du nicht inzwischen 4 mal mehr verdienst!
Das wäre meiner Meinung nach das Beste.
Doch ich respektiere, dass du das vielleicht anders siehst und überlasse es dir, ob du die Sache mit der Rücksendung des Briefleins beenden willst oder nicht.
Der Ombudsmann wird vermutlich im April in den Regierungsrat gewählt. Er ist/war sehr kooperativ. Daher wäre es doppelt gut, den Rückzug zu unterschreiben und eine Kopie auch an ihn zur Kenntnisnahme zu schicken. Er würde sicherstellen, dass du vom Kanton die Bestätigung bekommst, dass keine Busse auf dich wartet. Du hast deine Steuerrechnung ja ohnehin schon bezahlt.

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From: Peter Oswald
Sent: Saturday, November 25, 2006 7:42 PM
Subject: Re: Rückzug
Die Einsprache besteht aus verschiedenen Teilen. Diese sind in der Beilage nummeriert. Wir kønnen noch unterteilen:
 
3a Einnahmen von der Wohnung
3b Verwaltungskosten in Zusammenhang mit der Wohnung
3c Hypothekarzinsen
3d Nettoerløs aus der Wohnung
3e Einkommen in Norwegen
3f Gesammteinkommen
3g andere Zahlen aus der norwegischen Bilanz und Ertragsrechnung
3h andere Zahlen aus der unbeabsichtigt geschickten Buchhaltung
3i Steuerbetrag aufgrund des Einkommens
3k Steuerbetrag aufgrund des Vermøgens
 
sonst 1 - 9 aus der Beilage.
 
Welchen Teil muss ich zurückziehen damit Herr Kuhn seine Bussendrohung zurückzieht?

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From: Peter Oswald
Sent: Saturday, November 25, 2006 8:49 PM
Subject: Partei,

 
Hei Lisette
 
Entschuldigung für die Størung, aber noch folgende Frage
 
In welcher Partei ist der Ombudsmann oder von welcher Partei wird er nominiert?

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